Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Konfuzius sprach....

Konfuzius, Monday, 17.01.2005, 02:05 (vor 7689 Tagen) @ MeckMax

Als Antwort auf: Konfuzius sprach.... von MeckMax am 16. Januar 2005 12:56:16:

>Hi Konfuzius
[quote]Ich schreib mal meine Meinung zu deiner Vorgehensweise mit dem anspruchsvollen Text von Nick, nachdem ich ihn allerdings ganz gelesen habe.[/quote]

[quote]Was du hier umdrehst, damit es deiner Meinung entspricht, ist in Wirklichkeit absurd. Denn so wie NIck es dargestellt hat, macht es Sinn: [/quote]

Hallo MeckMax.

Soso, daß ist also deine Meinung zu der Vorgehensweise wie ich mit dem anspruchsvollen Text von Nick umginge: Daß ich etwas umdrehe damit es meiner Meinung entspricht ?!

Findest Du nicht daß Du dich da etwas weit aus dem Fenster lehnst?

Mir liegt es fern, daß was jemand sagte umzudrehen damit es meiner Meinung entspricht. Das ist schon ein starkes Stück, mir solche niederträchtigen Ambitionen in die Schuhe schieben zu wollen.

Ich denke, ein unvoreingenommener Mensch der sehen kann, wird ziemlich leicht erkennen daß ich gewissenhaft und ehrlich interessiert an die Sache herangehe. Das beinhaltet auch möglicherweise einen Verstehensfehler meinerseits zu entdecken. Ich habe da keine Angst vor. Deshalb formulierte ich auch „Aber genau ab hier geht die Klappe runter. Vielleicht habe ich einfach etwas mißverstanden...“

Wie kannst Du annehmen ich würde die Meinung des Gegenlagers haben wenn Du siehst daß ich geschrieben habe „Genau bis hierhin habe ich alles verstanden und stimme dir voll zu. Hervorragende Analyse.“

Wie soll das dann zusammenpassen. Du liegst also leider völlig falsch.

Also bitte noch mal genauer lesen!

Ich versuche mal, dir zu erklären was ich meinte:

Wie kann ein Mann der gar nicht der Vater ist, DESWEGEN naturrechtlich alle Rechte eines Vaters haben? Die hat er naturrechtlich natürlich genau DESWEGEN eben nicht, sondern die hätte er nur nach geltendem Recht, da es der Justiz eben nicht darauf ankommt ob er der Vater ist oder nicht, sondern nur ob sie ihn als „gesetzlichen Vater“ an die Kette legen können.

Wir reden hier ja nicht über die Situation das Jemand der echte biologische Vater ist , und ihm aber die Rechte verwehrt werden in derselben verwandtschaftlichen Beziehung wie die Kindsmutter zu stehen, sondern über Jemand der einen Vaterschaftstest gemacht hat und weiß daß er nicht der Vater ist und dem man aber gegen seinen Willen alle Rechte eines richtigen Vaters reindrücken möchte inklusive das „Bezahlungsrecht“, was er ja gar nicht will.

Oder habe ich das falsch verstanden?

Noch mal von einer anderen Seite:

Möglicherweise ist es ein ein Wort was mich da hängenbleiben läßt, nämlich das Wort DESWEGEN (siehe fettgedruckt weiter unten)

(…)Gehen wir indes trotz dieser haarsträubenden Sachlage einmal davon aus, daß der BGH, wie Thomas Kaeder argumentiert, wegen der gültigen Definition des "gesetzlichen Vaters" aus formalen Gründen nicht die Realität, sondern das derzeit bestehende Recht zugrundelegen mußte. Macht dies sein Urteil nun zu einem richtigen? Nein! Ich denke, auch mit der zur Zeit gültigen Definition des "Vaters" ist die Sache nicht auf diese Weise abzutun.

Der "gesetzliche Vater" gilt nun mal auch dem BGH als Vater! Er steht also im Sinne des BGB zu dem Kind in keiner anderen verwandtschaftlichen Beziehung, als die Kindsmutter.
Er hat deswegen naturrechtlich - aber eben nicht nach geltendem Recht - alle Rechte eines Vaters und muß sie auch haben. Ihm steht als Vater folglich auch das selbstverständliche Anrecht auf das gemeinsame Sorgerecht für das gemeinsame Kind zu. Sein Sorgerecht ist nicht "weniger wert", als das der Kindsmutter. Daraus nun ergibt sich das selbstverständliche Recht des Vaters, die DNA seines(!) Kindes [im juristischen Sinne handelt es sich ja um sein Kind, auch und gerade nach Auffassung des BGH!] untersuchen zu lassen, um nichts weniger, als auch die Mutter dieses Recht hat. Es gibt in der Frage keinen sachlich begründeten Unterschied zwischen den Rechten der Kindsmutter und und denen des rechtlichen Vaters! Wie wollte man den denn begründen?

Also, Stück für Stück:
Der "gesetzliche Vater" gilt nun mal auch dem BGH als Vater!
Das meine ich verstanden zu haben. Ist klar, wenn auch bescheuert vom BGH. Es bedeutet daß ein Mann der nicht der Vater ist ( also der „gesetzlicher Vater“) dem BGH trotzdem als Vater gilt (weil er z.B. zur Zeit der Geburt mit der Mutter zusammen war.) (Stimmt das soweit? Du kannst mich gerne korrigieren wenn ich falsch liege. Deshalb machen wir das ja!)

Er steht also im Sinne des BGB zu dem Kind in keiner anderen verwandtschaftlichen Beziehung, als die Kindsmutter.
Das ist dann im Sinne des BGH und seiner falschen Grundannahme, logisch (folgerichtig)
Das bedeutet, wenn ich richtig verstehe, daß WENN man schon den Mann (der nicht der Vater ist) zum „gesetzlichen Vater“ gemacht hat (was ja für den BGH identisch ist mit ‚Vater’) dann steht er auch in derselben verwandtschaftlichen Beziehung wie die Kindsmutter.

Er hat deswegen naturrechtlich - aber eben nicht nach geltendem Recht - alle Rechte eines Vaters und muß sie auch haben.
Wieso deswegen naturrechtlich …….alle Rechte eines Vaters…..

Oben wird vom „gesetzlichen Vater“ gesprochen. (Also dem Mann der nicht der Vater ist).

Unten ist mit „er hat deswegen…“ auch dieser selbe Mann (der nicht der Vater ist) gemeint, welcher naturrechliche Rechte hätte…
Und da meine ich daß es umgekehrt heißen müßte. (naturrechtlich hat selbstverständlich nur der echte Vater die Rechte eines echten Vaters, und nicht der „gesetzliche Vater“. Es ist hier aber nicht die Rede von diesem echten Vater sondern von den „gesetzlichen Vater“. Das ER HAT DESWEGEN nimmt Bezug auf den „gesetzlichen Vater“ und nicht auf den richtigen Vater. Deshalb müßte es dann logisch (folgerichtig) heißen: Er hat deswegen nach geltendem Recht- (von ihrer falschen Logik her) aber eben nicht naturrechtlich [da er ja nicht der Vater ist sondern nur ein Mann den man eben da rein drücken will] - alle Rechte eines Vaters und muß sie auch haben. (Und zwar nur nach dieser Logik des BGH natürlich)

Zu deinen anderen Aussagen kann ich nichts mehr sagen da mir im Moment die Zeit fehlt!

Nur dies noch:

Du zitierst von mir:

> > Das verstehe ich dann nicht mehr.

Habe auch nicht mehr weiter gelesen weil der Text aufeinander aufbaut und ich keine Chance mehr gehabt hätte, ihn zu verstehen… Nach Klärung lese ich natürlich gerne weiter...<<< [/i]

Dein Kommentar:

Du machst es dir selbst ziemlich schwer, indem du mitten drin abbrichst. So kann man keinesfalls eine erschöpfende Diskussion führen, geschweige denn argumentieren. Das der Text von Nick vom Einen auf das Andere schließt, ist normal. Wie sonst sollte er das strukturieren? Das gäbe keinen Sinn und würde in Belanglosigkeit enden.

Ich mache es mir nicht schwer, es geht meines Erachtens nicht anders wenn man den Text wirklich verstehen will. Richtig schwer würde es werden wenn ich einfach weitergehen würde und der Text immer unklarer würde, da er ja aufeinander aufbaut.
Eine erschöpfende Diskussion bezieht ihre Qualität von der Exaktheit und nicht daher daß viel unklar gequatscht wird und nur zur Erschöpfung führt. Ich argumentiere auch nicht besserwisserich, sondern ich frage nach und äußere mich darüber wie ich den Text bisher verstanden habe.
Das es normal ist daß der Text von Nick vom Einen auf das Andere schließt, weiß ich! Und es gibt auch keine Frage darüber wie er es sonst strukturieren sollte. Die Folgerung das es sonst keinen Sinn ergäbe und in Belanglosigkeit enden würde ist sowieso klar.
Ich verstehe ehrlich gesagt deine Art der Argumentation nicht, bzw. kommt mir höchst befremdlich vor: Zum einen unterstellst Du mir niederträchtige Anwandlungen in der Diskussion, dann ‚belehrst’ Du mich auf arrogante Weise über banale Dinge mit denen ich mich wahrscheinlich besser auskenne als Du.
Ich vermisse eigentlich von dir eher Fragen. Aber mit dem Fragen hast Du es wohl nicht so…

Ich empfehle dir in diesem Sinne dein für mich gewähltes Zitat auch einmal selbst zu beherzigen!

Grüße
Konfuzius


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