Re: Das BGH-Urteil (gegenwärtiger Stand meiner Überlegunngen)
Als Antwort auf: Das BGH-Urteil (gegenwärtiger Stand meiner Überlegunngen) von Nick am 16. Januar 2005 05:24:52:
Das möge mir jetzt mal ein Jurist bitte begründen! Thomas Kaeder, was sagst du dazu? Willst du dein Lob für das BGH-Urteil und seine angebliche Weisheit wirklich noch aufrechterhalten? Dann begründe das bitte!
Hallo Nick,
eigentlich hatte ich mich ja schon wieder zurückgezogen, aber da du mich ja nochmal so direkt angesprochen hast, will ich mich vor dieser Antwort natürlich nicht drücken.
Ich möchte bei alledem auch mal vorwegschicken, dass ich es selbst für ziemlich skandalös halte, dass es dem betrogenen Ex-Vater ausgesprochen schwierig gemacht wird, sein Recht zu bekommen. Darüber brauchen wir nicht zu diskutieren, da gibt es keine zwei Meinungen.
Auch dass es - wie du nun so schön schreibst - ein "Naturrecht" ist, dass ein Vater, der juristisch gesehen, ein Vater soll , das Recht der Sorge und Entscheidung haben sollte, sehe ich ein, keine Frage:
Mit der Pflicht des Unterhalts sollte auch das Recht der Sorge einhergehen.
Aber es ist nicht so - die derzeitiges Gesetzeslage setzt das von dir eingeforderte Naturrecht nicht um.
Und so ergibt sich auch aus deiner Argumentation heraus meines Erachtens ein unlösbarer Knoten .
Der standesamtliche Vater ist nicht der biologische, und auch nicht sorgerechtlich befugt. Wenn der standesamtliche Vater nun entscheidet, dann vermutet er ja, gar nicht mehr der (natur)rechtliche zu sein - kann er dann noch für das Kind entscheiden ?
Abstrus, ich weiß, es ist völlig verworren. Du hast andersherum argumentiert, bist aber meiner Meinung nach am gleichen Punkt in Widerspruch geraten, wenn du sagst:
Daraus nun ergibt sich das selbstverständliche Recht des Vaters, die DNA seines(!) Kindes [im juristischen Sinne handelt es sich ja um sein Kind, auch und gerade nach Auffassung des BGH!] untersuchen zu lassen, um nichts weniger, als auch die Mutter dieses Recht hat. Es gibt in der Frage keinen sachlich begründeten Unterschied zwischen den Rechten der Kindsmutter und und denen des rechtlichen Vaters!
Nach Auffassung des BGHs wäre es also NICHT der Vater, der den Test beauftragt hat, das wäre die logische Schlußfolgerung, die ja auch der Realität entspricht - damit hast du Recht und das wäre auch die endgültige Lösung des Ganzen, wenn es da nicht noch etwas anderes gäbe:
Aus rein politischem Intersse habe ich nach diesem Fall sehr viel mit Juristen, vor allem Richtern über diese doch recht augenscheinlichen Widersprüche diskutiert. Sicher sind auch nicht alle Juristen einer Meinung, aber aus der Sicht des Schutzes der Persönlichkeitsrechte war es durchaus weise zu nennen. Das hiermit gleichzeitig in Einzelfällen der Betrug der Frauen trotz Erkenntnis gedeckt wurde ist sicher nicht kritiklos hinzuhnehmen. Aber so hart das klingt, der Fall, dass ein Mann unverheiratet und ohne Soregerecht nach längst anerkannter Vaterschaft, den Fall neu aufrollt (was sein Recht sein sollte), der ist im Verhältnis zum Schutz des Grundrechtes auf informationelle Selbstbestimmung für mich nachrangig.
Um es mal deutlicher zu sagen:
Diese vermeintlichen Väter haben eine eindeutige Rechtslage geschaffen in der sie - warum auch immer - die Vaterschaft anerkannt haben. Und um diese Rechtslage nachträglich zu ändern verschaffen sie sich unzulässige Beweise. Der Zweck darf in diesem Fall nicht die Mittel heiligen.
Alles in allem bleibt für mich die Schlüssigkeit des BGH-Urteils erhalten und so absurd das auf den ersten Blick scheinen mag, es ist für eine mögliche und IMO auch nötige Gesetzesänderung absolut förderlich. Wohl kaum eine BGH-Entscheidung in den letzten Jahren hat die Politiker derart wachgerüttelt wie dieses Urteil.
Selbst bei den von mir wenig geliebten "grünen Männern" gibt's gelegentlich klare Aussagen darüber , dass endlich Handlungsbedarf besteht.
Was bleibt, ist eine notwendige Korrektur des rechtlichen Verhältnisses zwischen den Eltern. Es ist sicher nicht hinzunehmen, dass immer erst das Kindeswohl vorgeschickt wird, um darauf zu kommen, dass es dem Kind am besten geht, wenn die zuerst Mutter zufrieden gestellt wird. Das Ergebnis dieses Urteils sieht wie so viele schwer danach aus , aber in diesem Fall Fall wurde es teuer erkauft - mit einem eindeutigen Nachweis des Widerspruchs zwischen Sach-u. Rechtslage. Etwas, was in Zivilprozessen leider sehr häufig vorkommt (hier darf ich als häufiger in Zivilprozessen geforderter Sachverständiger auch mal mitreden *g*).
Mich lässt die ganz Geschichte auch nicht ungerührt. Auch wenn ich persönlich im Fall des Sorgerechts und des Unterhalts keine schlechten Erfahrungen gemacht habe, die mich betroffen gemacht und emotionalisiert haben .
Ich werde mich sicher - soweit es in meiner Macht steht - dafür einsetzten , dass sich daran etwas ändert. Ich sehe das Defizit längst, das sich aus dem überzogenen Emanzipationswahn ergeben hat, für mich ist das Problem eher allgemeinerer Natur und da brauche ich einfach viele Beispiele, die die Benachteiligung des Mannes per Gesetzt beweisen - dieses Urteil ist eines davon.
Grüße
Thomas Kaeder
P.S.: Ich bin kein Jurist und habe auch nicht vor einer zu werden
gesamter Thread:
- Das BGH-Urteil (gegenwärtiger Stand meiner Überlegunngen) -
Nick,
16.01.2005, 07:24
- Re: Das BGH-Urteil (gegenwärtiger Stand meiner Überlegunngen) -
Konfuzius,
16.01.2005, 11:37
- Konfuzius sprach.... -
MeckMax,
16.01.2005, 14:56
- Re: Konfuzius sprach.... -
Konfuzius,
17.01.2005, 02:05
- Re: Konfuzius sprach.... -
Nick,
17.01.2005, 04:02
- Re: Konfuzius sprach.... -
Jolanda,
17.01.2005, 04:20
- Druck zurück! :-))) - Nick, 17.01.2005, 04:27
- Re: Konfuzius sprach.... - Konfuzius, 17.01.2005, 12:15
- Re: Konfuzius sprach.... -
Jolanda,
17.01.2005, 04:20
- Antwort....(länger) - MeckMax, 18.01.2005, 00:23
- Re: Konfuzius sprach.... -
Nick,
17.01.2005, 04:02
- Re: Konfuzius sprach.... -
Konfuzius,
17.01.2005, 02:05
- Konfuzius sprach.... -
MeckMax,
16.01.2005, 14:56
- Re: Zum gegenwärtigen Stand deiner Überlegungen... -
Max,
16.01.2005, 13:07
- Re: Zum gegenwärtigen Stand deiner Überlegungen... - Nikos, 16.01.2005, 13:39
- Der Kollektivismus - wo er eigentlich herkommt, und wo er hingeht -
Nick,
17.01.2005, 09:48
- Re: Der Kollektivismus - wo er eigentlich herkommt, und wo er hingeht - Ekki, 17.01.2005, 14:23
- Re: Danke! -
Andreas (d.a.),
16.01.2005, 17:37
- Re: Danke! -
Nick,
17.01.2005, 10:38
- Re: Danke! - T.Lentze, 17.01.2005, 17:12
- Re: Danke! -
Nick,
17.01.2005, 10:38
- Re: Das BGH-Urteil (gegenwärtiger Stand meiner Überlegunngen) - Hetzi, 17.01.2005, 15:40
- Re: Das BGH-Urteil (gegenwärtiger Stand meiner Überlegunngen) - Thomas Kaeder, 17.01.2005, 18:24
- Re: Das BGH-Urteil (gegenwärtiger Stand meiner Überlegunngen) -
Konfuzius,
16.01.2005, 11:37