Pater semper incertus?
Als Antwort auf: Feministische Begriffspervertierungen ! von Gast316 am 13. Januar 2005 19:20:23:
Guten Abend Konfuzius!
Im Prinzip absolute Zustimmung zur Klarheit der Begriffe, natürlich... 
Aber ausgerechnet in der Frage des "Vaters" sehe ich das anders. Begründung: der Status des "gesetzlichen Vaters" ist sinnvoll, denn er begründet naturrechtlich ein Sorgerecht dieses Vaters für sein eigenes Kind, auch wenn ihm dies zur Zeit vom Gesetzgeber noch grundrechtswidrig bestritten wird. Daraus würde folgen, daß das BGH-Urteil hinfällig ist, weil es diesen grundrechtlich gegebenen Tatbestand unberücksichtigt gelassen hat.
Das alleinige Sorgerecht der Mutter, das der BGH ganz selbstverständlich zugrundelegt, läßt sich nämlich heutzutage nicht mehr rechtfertigen, insbesondere und gerade deshalb, weil der Grundsatz: "Pater semper incertus" ("Der Vater ist immer ungewiß"), nicht mehr zutrifft! Der Vater läßt sich heute durch moderne Methoden eben sehr wohl objektiv und zweifelsfrei ermitteln. Das ist neu und schafft dadurch auch eine neue rechtliche Situation, die sich nicht mit den Maßstäben aus der Zeit vor dieser Neuerung regeln läßt, ohne für den gesetzlichen Vater unbegründbares Unrecht zu setzen.
Das Recht, sein Kind untersuchen zu lassen, steht natürlicherweise zuerst demjenigen Mann zu, und muß ihm zustehen, der als Vater benannt wurde, also dem "gesetzlichen Vater". Man soll und muß ihn so nennen, solange nicht das Ggenteil erwiesen ist, weil sich allein aus diesem Status das Recht ableitet, sein Kind untersuchen zu lassen, um das Bestehen der Vaterschaft zu verifizieren (oder zu falsifizieren), für sich selbst und auch im Interesse des Kindes.
Das Interesse des "gesetzlichen Vaters" ist nämlich natürlicherweise darauf gerichtet, die Wahrheit zu ermitteln, während das Interesse der Kindsmutter, die einen Test verweigern will, in vielen Fällen logischerweise darauf abzielt, die Wahrheit zu verschleiern. Schon daraus ergibt sich, daß ihr kein Vetorecht zustehen kann, falls der Vater des Kindes von seinem (naturrechtlich gegebenen) Anspruch Gebrauch macht und die tatsächliche Abstammung klären läßt. Da die DNA der Kindsmutter für die Untersuchung nicht benötigt wird, steht ihr auch von da her kein Vetorecht zu.
Wenn man dem gesetzlichen Vater die Vaterschaft vorauseilend abspräche oder sie relativierte, dann verbaute man ihm ohne Not den Zugang zu seinen natürlichen Rechten, die sich aus eben dieser Vaterschaft von selbst ergeben. Die kann er nämlich nur wahrnehmen, wenn ihm, solange "der Vater noch(!) ungewiß ist", er aber gesetzlich als Vater gilt, das gleiche Sorgerecht zusteht, wie der Kindsmutter, welches dann selbstverständlich auch alleine ausreicht, eine entsprechende Untersuchung zu veranlassen.
Da von einer solchen Untersuchung keinerlei gesundheitliche Nachteile für das Kind ausgehen, hingegen im entgegengesetzten Fall nur Nachteile auch für das Kind resultieren würden (z.B. Erbrecht etc.), ist die einzige, natürlicherweise sorgeberechtigte Person, die eine solche Entscheidung für oder gegen einen Vaterschaftstest, auch im Interesse des Kindes, treffen kann der "gesetzliche Vater"!
...und eben in diesem Fall nicht die Mutter!
Die selbstbestimmte und diskrete Form, die Wahrheit zu ermitteln, dient unmittelbar erkennbar allen beteilgten Personen, während ein gerichtlich angeordneter, offener Test eine unzumutbare Belastung und ggf. sogar eine Zerrüttung der Beziehung sowie einen Schaden für das Kind darstellt, der sich nicht begründen läßt, weil er sich leicht vermeiden läßt. Die Rechte Dritter werden dabei, wie oben dargelegt, in keiner Weise tangiert.
Es wäre bestimmt höchst interessant, mit dieser Argumentation vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Bei Bejahung dieses Gedankengangs ergäben sich weitreichende Konsequenzen für den Status unehelicher Väter ganz allgemein.
Wie seht ihr das?
Gruß vom
Nick
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- Feministische Begriffspervertierungen ! -
Gast316,
13.01.2005, 21:20
- Re: Feministische Begriffspervertierungen ! -
Gast,
13.01.2005, 21:45
- Re: Feministische Begriffspervertierungen ! - Nikos, 13.01.2005, 21:49
- Pater semper incertus? -
Nick,
13.01.2005, 22:48
- Re: Pater semper incertus? - Norbert, 13.01.2005, 23:35
- Re: Pater semper incertus? -
Scipio Africanus,
13.01.2005, 23:57
- Re: Pater semper incertus? -
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14.01.2005, 00:27
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- Re: Cato der Ältere - Gast316, 14.01.2005, 01:21
- Re: Cato der Ältere - Scipio Africanus, 14.01.2005, 01:22
- Re: Pater semper incertus? - Gast316, 14.01.2005, 01:18
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14.01.2005, 01:07
- Re: Pater semper incertus? -
Scipio Africanus,
14.01.2005, 00:45
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14.01.2005, 00:27
- Re: Pater semper incertus? - Gast316, 14.01.2005, 00:47
- Redet ihr vielleicht aneinander vorbei ? -
T.Lentze,
14.01.2005, 00:56
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Scipio Africanus,
14.01.2005, 01:18
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Gast,
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