Redet ihr vielleicht aneinander vorbei ?
Als Antwort auf: Pater semper incertus? von Nick am 13. Januar 2005 20:48:21:
der Status des "gesetzlichen Vaters" ist sinnvoll, denn er begründet naturrechtlich ein Sorgerecht dieses Vaters für sein eigenes Kind, auch wenn ihm dies zur Zeit vom Gesetzgeber noch grundrechtswidrig bestritten wird.
Hallo Nick,
meinen Titel mögest du nicht als Unhöflichkeit verstehen. Aber es fällt mir schwer, dir hier zu folgen.
Auch einem nicht "gesetzlichen Vater" kommt naturrechtlich ein Sorgerecht zu. Naturrechtlich kommt es jedem Vater zu, da der naturrechtliche Standpunkt nur den biologischen Vater kennt. Hingegen rechtspositivistisch (=Gegensatz zu naturrechtlich, also faktisch) kommt weder dem biologischen noch dem gesetzlichen Vater immer ein Sorgerecht zu.
Daraus würde folgen, daß das BGH-Urteil hinfällig ist, weil es diesen grundrechtlich gegebenen Tatbestand unberücksichtigt gelassen hat.
- Es ist leider nicht hinfällig. Über die Hinfälligkeit kann nur das Verfassungsgericht entscheiden, solange es sich um einen "gesetzlichen Vater" handelt.
Das alleinige Sorgerecht der Mutter, das der BGH ganz selbstverständlich zugrundelegt,
- zugrundegelegt wird heute nicht das alleinige, sondern das gemeinsame Sorgerrecht -,
>läßt sich nämlich heutzutage nicht mehr rechtfertigen, insbesondere und gerade deshalb, weil der Grundsatz: "Pater semper incertus" ("Der Vater ist immer ungewiß"), nicht mehr zutrifft! Der Vater läßt sich heute durch moderne Methoden eben sehr wohl objektiv und zweifelsfrei ermitteln.
- Soweit volle Zustimmung!
Das ist neu und schafft dadurch auch eine neue rechtliche Situation,
- nein, sollte sie schaffen, -
die sich nicht mit den Maßstäben aus der Zeit vor dieser Neuerung regeln läßt, ohne für den gesetzlichen Vater unbegründbares Unrecht zu setzen.
Das Recht, sein Kind untersuchen zu lassen, steht natürlicherweise zuerst demjenigen Mann zu, und muß ihm zustehen, der als Vater benannt wurde, also dem "gesetzlichen Vater".
- Die Frage ist aber, wer das Recht haben soll, ihn so zu benennen.
Man soll und muß ihn so nennen, solange nicht das Gegenteil erwiesen ist,
- darin liegt das Problem.
weil sich allein aus diesem Status das Recht ableitet, sein Kind untersuchen zu lassen, um das Bestehen der Vaterschaft zu verifizieren (oder zu falsifizieren), für sich selbst und auch im Interesse des Kindes.
Das Interesse des "gesetzlichen Vaters" ist nämlich natürlicherweise darauf gerichtet, die Wahrheit zu ermitteln,
- die des wahren Vaters oft auch -
während das Interesse der Kindsmutter, die einen Test verweigern will, in vielen Fällen logischerweise darauf abzielt, die Wahrheit zu verschleiern. Schon daraus ergibt sich, daß ihr kein Vetorecht zustehen kann, falls der Vater des Kindes von seinem (naturrechtlich gegebenen) Anspruch Gebrauch macht und die tatsächliche Abstammung klären läßt. Da die DNA der Kindsmutter für die Untersuchung nicht benötigt wird, steht ihr auch von da her kein Vetorecht zu.
- Absolut richtig !
- Aber, mit Hinblick auf das Thema von Gast316: Warum Kindsmutter ? Gibt es auch eine Mutter ohne Kind ?
Wenn man dem gesetzlichen Vater die Vaterschaft vorauseilend abspräche oder sie relativierte,
- kann man nicht, wäre widersinnig! -
dann verbaute man ihm ohne Not den Zugang zu seinen natürlichen Rechten, die sich aus eben dieser Vaterschaft von selbst ergeben. Die kann er nämlich nur wahrnehmen, wenn ihm, solange "der Vater noch(!) ungewiß ist", er aber gesetzlich als Vater gilt, das gleiche Sorgerecht zusteht, wie der Kindsmutter, welches dann selbstverständlich auch alleine ausreicht, eine entsprechende Untersuchung zu veranlassen.
Da von einer solchen Untersuchung keinerlei gesundheitliche Nachteile für das Kind ausgehen, hingegen im entgegengesetzten Fall nur Nachteile auch für das Kind resultieren würden (z.B. Erbrecht etc.), ist die einzige, natürlicherweise sorgeberechtigte Person, die eine solche Entscheidung für oder gegen einen Vaterschaftstest, auch im Interesse des Kindes, treffen kann der "gesetzliche Vater"!
- natürlicherweise ist es der Vater, nicht nur der gesetzliche.
Also, Nick: Ich verstehe immer noch nicht, was der "rechtliche Vater" soll! Die Vaterschaftsfeststellung bezweckt ja, Verwirrung aufzuheben. Mit einer Aufspaltung des Vater-Begriffes bewirkt man gewissermaßen das Gegenteil. Mir scheint, daß "Gast316" das meinte. Wenn ja, dann stimme ich ihm zu.
Freundliche Grüße!
Thomas.
gesamter Thread:
- Feministische Begriffspervertierungen ! -
Gast316,
13.01.2005, 21:20
- Re: Feministische Begriffspervertierungen ! -
Gast,
13.01.2005, 21:45
- Re: Feministische Begriffspervertierungen ! - Nikos, 13.01.2005, 21:49
- Pater semper incertus? -
Nick,
13.01.2005, 22:48
- Re: Pater semper incertus? - Norbert, 13.01.2005, 23:35
- Re: Pater semper incertus? -
Scipio Africanus,
13.01.2005, 23:57
- Re: Pater semper incertus? -
Nick,
14.01.2005, 00:27
- Re: Pater semper incertus? -
Scipio Africanus,
14.01.2005, 00:45
- Cato der Ältere -
Nick,
14.01.2005, 01:07
- Re: Cato der Ältere - Gast316, 14.01.2005, 01:21
- Re: Cato der Ältere - Scipio Africanus, 14.01.2005, 01:22
- Re: Pater semper incertus? - Gast316, 14.01.2005, 01:18
- Cato der Ältere -
Nick,
14.01.2005, 01:07
- Re: Pater semper incertus? -
Scipio Africanus,
14.01.2005, 00:45
- Re: Pater semper incertus? -
Nick,
14.01.2005, 00:27
- Re: Pater semper incertus? - Gast316, 14.01.2005, 00:47
- Redet ihr vielleicht aneinander vorbei ? -
T.Lentze,
14.01.2005, 00:56
- Re: Redet ihr vielleicht aneinander vorbei ? -
Scipio Africanus,
14.01.2005, 01:18
- Re: Redet ihr vielleicht aneinander vorbei ? - Nikos, 15.01.2005, 13:13
- Re: Redet ihr vielleicht aneinander vorbei ? - Nick, 14.01.2005, 02:14
- Re: Redet ihr vielleicht aneinander vorbei ? -
Scipio Africanus,
14.01.2005, 01:18
- Re: Feministische Begriffspervertierungen ! -
Gast,
13.01.2005, 21:45