Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Pater semper incertus?

Gast316, Friday, 14.01.2005, 00:47 (vor 7692 Tagen) @ Nick

Als Antwort auf: Pater semper incertus? von Nick am 13. Januar 2005 20:48:21:

Guten Abend Konfuzius!

Im Prinzip absolute Zustimmung zur Klarheit der Begriffe, natürlich... :-)

Aber ausgerechnet in der Frage des "Vaters" sehe ich das anders. Begründung: der Status des "gesetzlichen Vaters" ist sinnvoll, denn er begründet naturrechtlich ein Sorgerecht dieses Vaters für sein eigenes Kind(…)

Hallo Nick,

wie meinst Du das exakt ?

Wenn ich das richtig verstehe, meinst Du, daß es nicht nötig sei, hier 2 verschiedene Begriffe zu haben. Ich denke, ‚Vater’ und ‚gesetzlicher Vater’ sind doch bereits zwei verschiedene, klar unterscheidbare Begriffe. So wie ‚Wein’ und ‚Kunstwein’. Das würde evtl. schon genügen. Man darf dann aber diese Wörter nicht austauschen oder verwechseln. Du hast geschrieben:

(...) der Status des „gesetzlichen Vaters“ ist sinnvoll, denn er begründet naturrechtlich ein Sorgerecht dieses Vaters für sein eigenes Kind (…)

Müßte es nicht heißen:

der Status des „gesetzlichen Vaters“ ist sinnvoll, denn er begründet naturrechtlich ein Sorgerecht für ein Kind, welches nicht von ihm ist

Oder:

der Status des „gesetzlichen Vaters“ ist sinnvoll, denn er begründet naturrechtlich ein Sorgerecht dieses „gesetzlichen Vaters“ für ein Kind (…)

Gruß 'Konfuzius’ ;-)


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