Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Aufenthaltserschleichung durch fehlenden Vaterschaftstest

Joseph S, Tuesday, 21.12.2004, 00:10 (vor 7716 Tagen) @ Thomas Lentze

Als Antwort auf: Aufenthaltserschleichung durch fehlenden Vaterschaftstest von Thomas Lentze am 19. Dezember 2004 17:59:03:

Hallo,

auf solch einen Blödsinn muß man erst mal kommen:

weil nach dem Gesetz die biologische Abstammung für die Wirksamkeit einer Vaterschaftsanerkennung ohne Belang ist. Es reicht, wenn die Mutter zustimmt.

Vaterschaft als rein soziales Konstrukt mit Definitionsmacht der Mutter unabhängig von
biologischen Voraussetzungen!

Diese Betrügereien sind nur einer, und sicherlich nicht der schlimmste der Auswüchse dieser
Haltung. Dabei ist auffällig, daß das erst dann als problematisch anerkannt wird, wenn es
den Staat Geld kostet. Nach dem Kindeswohl, das einen offensichtlichen Nichtvater als Vater
anerkennen soll, fragt keiner. Das Kindeswohl ist nach deutscher Rechtsauffassung anscheinend
schon gewährleistet, wenn ein Kind bei der Mutter lebt und ein Mann als Vater Unterhalt zur
Verfügung stellt.

Plötzlich wird auch zugegeben, daß Vater sein in Deutschland als normalerweise als Nachteil
anzusehen ist.

Zudem ging man davon aus, dass niemand sich wahrheitswidrig zum Vater eines Kindes erklären würde, da damit Unterhaltsverpflichtungen verbunden sind.

Zahlen ist das Wesentliche des Vaters. Beziehung zum Kind gibt es nur, wenn das Kind das Glück
einer mindestens halbwegs vernünftigen Mutter hat.

Gruß
Joseph


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