Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Aufenthaltserschleichung durch fehlenden Vaterschaftstest

Magnus, Monday, 20.12.2004, 13:07 (vor 7717 Tagen) @ Thomas Lentze

Als Antwort auf: Aufenthaltserschleichung durch fehlenden Vaterschaftstest von Thomas Lentze am 19. Dezember 2004 17:59:03:

In Berlin und Hamburg wird gegenwärtig geprüft, ob über eine Initiative im Bundesrat eine Änderung des Kindschaftsrechts zu erreichen ist. Ziel soll sein, die biologische Abstammung wieder zur Voraussetzung für die Anerkennung einer Vaterschaft zu machen. Dies sei auch im Interesse der betroffenen Kinder. Denn durch den jetzt immer häufiger angewandten Trick verlieren die Kinder den biologischen Vater als Unterhaltsschuldner. Gleichwohl sind sie später mittellosen Schein-Vätern zum Unterhalt verpflichtet.

Am liebsten würde ich der Justizministerin links und rechts eine runterknallen. Bin mal gespannt - und das hat der Feminismus ja bis jetzt immer geschafft - wie sie nun diesen Widerspruch wieder ignorieren wird und vom Selbstbestimmungsrecht der Kinder schwafelt, damit Frau einen Vaterschaftstest verhindern kann.... Vermutlich gilt der Biologische Nachweis dann nur für Ausländische Kinder - deutsche Kinder müssen sowas dann vermutlich nicht wissen.

Sorry, das langt man sich doch an den Kopf, über so viel DUMMHEIT - oder eher Gehässigkeit! Da platzt einem doch echt der Kragen.

Fazit: es ist doch inzwischen offensichtlich, worum es geht: UM DIE KOHLE! Das Kindeswohl ist doch absolut ZWEITRANGIG!

Magnus


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