Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Erneut, lieber Gerüchte statt Fakten

Joseph S, Sunday, 20.07.2003, 00:51 (vor 8236 Tagen) @ HemmaNedDo

Als Antwort auf: Erneut, lieber Gerüchte statt Fakten von HemmaNedDo am 17. Juli 2003 16:14:04:

Hallo Jörg,

Die Unseriosität hält Einzug....

Ist das die Art, wie Du Dich in die Diskussion einbringen willst?

Durch die bloße Anschuldigung also können Fakten geschaffen werden.
Ob jemals eine Frau einen Platzverweis bekommen hat? Bislang - so weit ich es weiß - noch nicht. Es gibt da ein Gerücht über Renate Schm....
Ist schlicht erstunken und erlogen, der Schreiber müsste es besser wissen - schließlich ist er lang genung im Internet unterwegs.

Jaaah, die Gerüchte um Renate Schm.. sind wahrscheinlich erstunken und erlogen.
In der Tat wurde in diesem Forum ein Zeitungsartikel angegen, nach dem in Berlin, wo die Anwendung
des Gewaltschutzgesetzes wissenschaftlich begleitet wurde, über ein Viertel der verwiesenen
Täter weiblich war. Mir ist allerdings zu aufwendig, das Archiv des Forums danach zu durchsuchen,
um einen Link darauf zu setzen. Daß Uwe dies nicht mitbekomen hat, ist gut möglich. Schließlich
habe auch ich in sonstigen Berichten ausschließlich von Männern als Tätern gelesen.

Zudem reicht die bloße Anschuldigung nicht, diese Anschuldigung muss vor Ort bewiesen werden. Die Polizisten entscheiden nach Augenschein und Darstellung. Man lese das Gesetz, dann äußere man sich.

Da wäre ja ein Gerichtsverfahren vor Ort nötig, damit die Anschuldigung juristisch als bewiesen
angesehen werden kann. Die Unterschiede bei den wissenschaftlich begleiteten Einsätzten und den
sonstigen Einsätzen legen Zweifel an der Objektivität der Entscheidungen nach Augenschein und
Darstellung durch die Polizisten.

Bei manchen frag ich mich schon, wieso sie so viel Interesse am Gewaltschutzgesetz haben und immer wieder wissentlich falsche Behauptungen aufstellen.

Das erste ist, daß massive Eingriffe in die persönliche Freiheit einer Person und somit in ein
Grundrecht ohne Gerichtsverfahren erfolgen. Nicht in die eigene Wohnung zu dürfen, ist keine
Kleinigkeit sondern eine erhebliche Einschränkung.
Für hier wird diese Problematik dadurch interessant, daß bei der Zielsetzung und offensichtlich
auch in der Praxis das Gesetz trotz seiner geschlechtsneutralen Formulierung klar gegen Männer
gerichtet ist. Das macht die Suche nach subtilen Gründen für die Diskussion hier überflüssig.

Übrigens bezog Uwe sich nicht einfach auf das Geschwätz von Stammtischbrüdern oder unseriöser
Journalisten, sondern auf "Info-Broschüren der zuständigen Ministerien". Das einzige, was man
ihm dabei vorwerfen kann, ist, daß er keine Belege mit Zitaten aus diesen brachte.

Daß Behauptungen "wissentlich falsch" vorgetragen sind, solltest Du aber besser belegen, wenn
Du nicht unseriös sein willst.

Gruß
Joseph


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