Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Textauszug aus BIG e.V. "Jetzt erst Recht"

Lars, Thursday, 17.07.2003, 17:51 (vor 8238 Tagen) @ Uwe

Als Antwort auf: Textauszug aus BIG e.V. "Jetzt erst Recht" von Uwe am 17. Juli 2003 14:02:00:

Gegen das Instrument einer EINSTWEILIGEN Anordnung bei Anzeige (!) wegen häuslicher Gewalt hätte ich ja nichts, WENN:

es danach zwingend und umgehend ein reguläres Gerichtsverfahren gibt, bei dem:

- im Falle ausbleibender Schuld-Beweise neben einem vorbehaltslosen Freispruch (dessen Erwähnung für jene Medien, die zuvor über die Anklage berichtet haben, obligat sein solte!) eine Entschädigung für die Anwaltskosten und den Zeitaufwand fällig wird. (Incl. das Rückkehrrecht des Angegklagten in die Wohnung, über deren zukünftige Verfügung dann im Rahmen eines regulären Scheidungsprozesses entschieden wird.)

- im Falle nachweislich falscher Anschuldigungen ein entsprechendes Verfahren auf die Klägerin zukommt.


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