Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 1 - 20.06.2001 - 20.05.2006

67114 Postings in 8047 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Re: Fragen zum Gewaltschutzgesetz

Anabasis, Thursday, 17.07.2003, 13:35 (vor 8238 Tagen) @ Lars

Als Antwort auf: Fragen zum Gewaltschutzgesetz von Lars am 16. Juli 2003 23:17:46:

Hallo Lars,

Muß der Ehepartner, der den Gewaltvorwurf erhebt, ihn auch beweisen. Oder muß der Beschuldigte seine Unschuld beweisen.

---Das Gewaltschutzgesetz ahndet schon die Androhung von Gewalt. Die Rechtsprechungspraxis ist ähnlich wie bei „Vergewaltigung in der Ehe“ und „Kindesmißbrauch“ – im Zweifelsfall gegen den Angeklagten.
In der Stellungnahme von Prof. Dr. Bock ist hier besonders Absatz 5 interessant:
http://www.vafk.de/themen/expanhbock.htm

Ergänzend auch die Stellungnahme von pappa.com: http://www.pappa.com/emma/gemwohng.htm

Das Gesetz selbst liegt irgendwo auf www.bundesregierung.de unter Gesetze A-Z.

Und unabhängig davon: Was genau heißt "wer schlägt muß gehen"? Daß die (möglicherweise: Eigentums-)Wohnung dem/der geschlagenen komplett überschrieben wird?

--- Nein. Wird aus den Kommentaren m.E. ersichtlich. Du kannst bis zu einem Jahr aus Deiner Eigentumswohnung geworfen werden.

@Alle: Ich habe irgendwo gelesen, dass die Vorwürfe wg. sexuellem Mißbrauch in strittigen Scheidungsfällen in den Staaten zurückgegangen ist, die diese „Gewaltschutzgesetze“ erlassen haben, weil so viel bequemer und niederschwelliger gegen den Mann vorgegangen werden kann. Leider habe ich die Quelle nicht festgehalten. Kann mir jmd. hier helfen?

Gruß Anabasis


gesamter Thread:

 

powered by my little forum