Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Fragen zum Gewaltschutzgesetz - keine Enteignung

XRay, Thursday, 17.07.2003, 02:46 (vor 8239 Tagen) @ Lars

Als Antwort auf: Fragen zum Gewaltschutzgesetz von Lars am 16. Juli 2003 23:17:46:

Nein, eine Enteignung findet definitiv nicht statt.

Wenn ich es recht habe, dann könnte befristet dein Wohnrecht in der eigenen Wohnung beendet sein, zugunsten einer anderen Person, die eben glaubhaft machen konnte, dass du gewaltätig warst.

Beweis..wird wohl nicht immer möglich sein. Insofern schätze ich, wird da vermutlich auch das eine oder andere mal einer unbegründet rausfliegen.

Darum: Bei mir zieht niemand ein, no whoman no cry.. oder so.

Frauen soll es auch schon passiert sein, dass sie der Wohnung verwiesen wurden.



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