Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Fragen zum Gewaltschutzgesetz

Uwe, Thursday, 17.07.2003, 16:27 (vor 8238 Tagen) @ Ferdi

Als Antwort auf: Re: Fragen zum Gewaltschutzgesetz von Ferdi am 17. Juli 2003 13:03:04:

Moin Ferdi,
ich finde dies unter anderem ziemlich pervers an diesem Gewaltschutzgesetz. In einem Rechtsstaat gilt die Unschuldsvermutung bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Schuld bewiesen wurde. Dieser rechtsstaatliche Grundsatz wird ausgehebelt.
Hier langt bereits die Denunziation aus, um eine Maschinerie ins Rollen zu bringen, die einen überrollt.
Auch wenn es manche nicht hören mögen - dies erinnert an Zustände, die man vor 60 Jahren hatte.

Gruß

Uwe

Hallo Uwe!
Zur Begründung wird angeführt, daß Gewalttaten im häuslichen Bereich schwer zu beweisen sind. Dementsprechend wird auch die Unschuldsvermutung außer Kraft gesetzt. Durch die bloße Anschuldigung also können Fakten geschaffen werden.
Ich frage mich, ob diese Verfahrensweise in einem Rechsstaat, wie es der unsere sein will, überhaupt zulässig ist. Wir werden das wohl erst erfahren, wenn ein Betroffener das durchgeklagt hat. Ich weiss jetzt nicht wo das steht, aber ich glaube, der Grundsatz "In dubio pro reo" ist Bestandteil der Verfassung, auf jeden Fall ist er Bestandteil der Menschenrechts-Charta, denn nur undemokratische, diktatorische Staaten wenden diesen Grundsatz nicht an. Eine Justiz, die von diesem Prinzip abweicht, sehe ich als Terrorjustiz an.
Führt man diese merkwürdige Logik weiter, könnte man sich in allen Strafverfahren die Beweiserhebung und -würdigung sparen. Eine Anschuldigung reicht, und schon ist der Angeschuldigte verurteilt und einer Bestrafung ausgesetzt. Hier fällt der Justizia (natürlich weiblich-bevorzugt) doch glatt die Waage aus der Hand!
Gruss,
Ferdi


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