Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Textauszug aus BIG e.V. "Jetzt erst Recht"

Uwe, Thursday, 17.07.2003, 17:02 (vor 8238 Tagen) @ Ferdi

Als Antwort auf: Re: Fragen zum Gewaltschutzgesetz von Ferdi am 17. Juli 2003 13:03:04:

Textauszug aus "Jetzt erst Recht", BIG e.V.
Nachzulesen als PDF-File beim Bundesministerium für Frauen (Der Rest ist bei diesem Ministerium eh zweitrangig)

S. 17f.:
"Da normale gerichtliche Verfahren lange dauern, müssen in diesen Fällen Schutzanordnungen im Eilverfahren als einstweilige Verfügung nach §§ 935 ff. ZPO beantragt werden. In diesen Verfahren zur vorläufigen Regelung der Sache muss und kann möglichst schnell und einfach entschieden werden.

Daraus ergeben sich im Vergleich zum Hauptverfahren auch einige Besonderheiten: Im Eilverfahren muss der Misshandler, der in diesem Verfahren der "Antragsgegner" ist, nicht gehört werden. (...) Daher sollten bei einer Antragstellung mögliche Gefährdungen durch den Antragsgegner dargelegt werden, um das Gericht davon zu überzeugen, dass eine schnelle Entscheidung ohne vorherige Anhörung des Mannes geboten ist.
Eine Eilentscheidung ergeht, um drohende (weitere) Gewalt zu verhindern oder wesentliche Nachteile für die betroffene Frau abzuwenden. Im normalen Klageverfahren muss die Frau dies als Klägerin beweisen; im Eilverfahren muss sie dies als Antragsstellerin nur glaubhaft machen. Glaubhaftmachung bedeutet, das Gericht davon zu überzeugen, dass die Misshandlung, Bedrohung, Belästigung, Verfolgung mit überwiegender Wahrscheinlichkeit stattgefunden hat. Für die Annahme dieser überwiegenden Wahrscheinlichkeit gibt es keine festgelegten Maßstäbe..."

Gruß

Uwe

Hallo Uwe!
Zur Begründung wird angeführt, daß Gewalttaten im häuslichen Bereich schwer zu beweisen sind. Dementsprechend wird auch die Unschuldsvermutung außer Kraft gesetzt. Durch die bloße Anschuldigung also können Fakten geschaffen werden.
Ich frage mich, ob diese Verfahrensweise in einem Rechsstaat, wie es der unsere sein will, überhaupt zulässig ist. Wir werden das wohl erst erfahren, wenn ein Betroffener das durchgeklagt hat. Ich weiss jetzt nicht wo das steht, aber ich glaube, der Grundsatz "In dubio pro reo" ist Bestandteil der Verfassung, auf jeden Fall ist er Bestandteil der Menschenrechts-Charta, denn nur undemokratische, diktatorische Staaten wenden diesen Grundsatz nicht an. Eine Justiz, die von diesem Prinzip abweicht, sehe ich als Terrorjustiz an.
Führt man diese merkwürdige Logik weiter, könnte man sich in allen Strafverfahren die Beweiserhebung und -würdigung sparen. Eine Anschuldigung reicht, und schon ist der Angeschuldigte verurteilt und einer Bestrafung ausgesetzt. Hier fällt der Justizia (natürlich weiblich-bevorzugt) doch glatt die Waage aus der Hand!
Gruss,
Ferdi


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