Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 1 - 20.06.2001 - 20.05.2006

67114 Postings in 8047 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Re: Erneut, lieber Gerüchte statt Fakten

Uwe, Friday, 18.07.2003, 01:30 (vor 8238 Tagen) @ HemmaNedDo

Als Antwort auf: Erneut, lieber Gerüchte statt Fakten von HemmaNedDo am 17. Juli 2003 16:14:04:

Moin Jörg,

im ersten Moment war ich schon ein wenig geplättet, als ich Deinen Kommentar las. Aber wie dem auch sei - es bleibt Dir jederzeit ungelassen, was Du davon denkst und hältst.

Auf Deine inhaltliche Kritik werde ich nicht eingehen - ich denke, Du weißt selbst, daß Du da einen kapitalen Bock (nein, nicht den Professor aus Mainz) geschossen hast. Solltest Du jedoch Wert darauf legen, werde ich gerne Deinem Wunsch nachkommen.

Erschreckt hat mich vor allem Deine Blauäugigkeit - wenn man das Gesetz liest. Was dann?
Papier ist geduldig. Es kommt auf die Auslegung und Handhabung der Gesetze an. Gesetze sind wie Kaugummi - Du kannst sie ziehen. Ein Beispiel: "Die Würde des MEnschen ist unantastbar!" Was ist die Würde des MEnschen? Bring mir eine Definition davon, die allgemein akzeptiert wird und die vor Gericht jederzeit standhält.

Wie schon gesagt - es kommt auf die Auslegung der Gesetze an. Ich habe hier im Forum eine Interpretation gebracht, die vom Ministerium unterstützt wird. Ließ die Broschüre und sage mir, inwieweit diese Broschüre bespielsweise mit der geschlechtsneutralen Formunlierung des GEsetzes konform geht. Du könntest hier eine empirische Arbeit, nämlich eine Inhaltsanalyse, schreiben. Es sind solche Kommentare wie diese Broschüre, die einen gewollt verzerrten Blick verursachen.

In dieser Broschüre steht ebenfalls, daß eine bloße Anschuldigung ohne Beweisführung genügen kann. Im Hauptprozeß mag diese Anschuldigung widerlegt werden. Aber was hat man davon. Der Verdacht wurde geäußert, Dieser Verdacht bleibt nicht im kleinen Kreis. Er macht die Runde. Und selbst, wenn tausendmal die Unschuld bewiesen wurde, bleibt ein gewisser Restzweifel. Ein solche Anschuldigung genügt, um einen Fix und Foxi zu machen. Ein ähnliches Phänomen kannst Du beobachten bei der Anschuldigung des sexuellen Mißbrauchs, die gerne im Scheidungsverfahren gebracht wird. Was sind denn die Folgen? Was bleibt selbst dann an einem hängen, wenn nachgewiesen wurde, daß die Anschuldigung jeder Grundlage entbehrt?

Gruß

Uwe

Gruß

Uwe

Die Unseriosität hält Einzug....
Durch die bloße Anschuldigung also können Fakten geschaffen werden.
Ob jemals eine Frau einen Platzverweis bekommen hat? Bislang - so weit ich es weiß - noch nicht. Es gibt da ein Gerücht über Renate Schm....

Ist schlicht erstunken und erlogen, der Schreiber müsste es besser wissen - schließlich ist er lang genung im Internet unterwegs.
Zudem reicht die bloße Anschuldigung nicht, diese Anschuldigung muss vor Ort bewiesen werden. Die Polizisten entscheiden nach Augenschein und Darstellung. Man lese das Gesetz, dann äußere man sich.
Bei manchen frag ich mich schon, wieso sie so viel Interesse am Gewaltschutzgesetz haben und immer wieder wissentlich falsche Behauptungen aufstellen.
Jörg


gesamter Thread:

 

powered by my little forum