Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Fragen zum Gewaltschutzgesetz

Uwe, Thursday, 17.07.2003, 16:33 (vor 8238 Tagen) @ Anabasis

Als Antwort auf: Re: Fragen zum Gewaltschutzgesetz von Anabasis am 17. Juli 2003 13:29:12:

Ein solches Gutachten wird auch berücksichtigt im Hauptprozess. Im Vorfeld jedoch genügt eine bloße Anschuldigung, um beispielsweise den Mann aus der Wohnung werfen zu lassen.

Uwe

Führt man diese merkwürdige Logik weiter, könnte man sich in allen Strafverfahren die Beweiserhebung und -würdigung sparen. Eine Anschuldigung reicht, und schon ist der Angeschuldigte verurteilt und einer Bestrafung ausgesetzt.

---In solchen Prozessen (Gewalt, Mißbrauch, Vergewaltigung in der Ehe) spielen Gutachter und Glaubwürdigkeitsgutachten eine zentrale Rolle. Eigentlich müsste der Richter die Gutachten würdigen (sonst könnte er ja gleich den Gutachter urteilen lassen). In der Praxis schliesst der Richter sich häufig "seinem" Gutachter an. Verschärft wird die Problematik durch Heerscharen von einseitig orientierten Interessenvertretungen (Frauenhäuser, Wildwasser, Zartbitter...), die auch Einfluß auf die Gutachterwahl nehmen. Lesenswert hierzu ist die Stellungnahme von Prof. Undeutsch im Nachwort von "Bis zur letzten Instanz".
Gruß Anabasis


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