Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Textauszug aus BIG e.V. "Jetzt erst Recht"

Anabasis, Thursday, 17.07.2003, 19:23 (vor 8238 Tagen) @ Lars

Als Antwort auf: Re: Textauszug aus BIG e.V. "Jetzt erst Recht" von Lars am 17. Juli 2003 14:51:26:

- im Falle nachweislich falscher Anschuldigungen ein entsprechendes Verfahren auf die Klägerin zukommt.

---IMHO wird bei jeder dritten strittigen Scheidung der Vorwurf sexuellen Missbrauchs erhoben. Da ja etwas dran sein könne, erhält die Mutter zunächst das alleinige Sorgerecht. Ist dann nach ein bis zwei Jahren der Vorwurf ausgeräumt, bleibt das Sorgerecht bei der Mutter, weil das Kind zur Ruhe kommen müsse und seine gewohnte Umgebung brauche. Es ist mir kein Fall bekannt, in dem die Mutter oder die sie unterstützenden Institutionen zur Rechenschaft gezogen wurden.

Ich habe mir vom Ministerium für Frauen... die BIG e.V.-Broschüre heruntergeladen (Danke für den Tipp, Uwe!). Zum Thema „Nachweislich“ – darum geht es doch gerade! Der Klägerin ist es nach Intention des Gesetzgebers nicht zuzumuten, ihre Behauptungen zu beweisen!

(Auszug S.10) Die Zivilgerichte können z.B.
...
- die Beweislast umkehren, wenn der Klägerin nicht zugemutet werden kann, die Beweislast zu tragen. Eine solche Situation liegt bei häuslicher Gewalt häufig vor, denn einziger Zeuge neben dem Opfer ist oft nur vor, denn einziger Zeuge neben dem Opfer ist oft nur der Misshandler, der sich in der Regel nicht selbst beschuldigen wird. Muss die betroffene Frau in solchen Fällen die volle Beweislast tragen, wird sie praktisch rechtlos gestellt;
- die Klägerin als Partei vernehmen (§448 ZPO),wenn die sonstige Beweisaufnahme nicht ausreicht, um das Gericht vom Vorliegen häuslicher Gewalt zu überzeugen.

Gruß Anabasis


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