Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Der Knackpunkt ...

Lars, Thursday, 17.07.2003, 23:02 (vor 8238 Tagen) @ Anabasis

Als Antwort auf: Re: Textauszug aus BIG e.V. "Jetzt erst Recht" von Anabasis am 17. Juli 2003 16:23:46:

... scheint mir dann nicht die Wohnfrage zu sein, sondern die dadranhängende Möglichkeit, sorgerechtstechnische Fakten zu schaffen. Prüfsteine für dieses Gesetz müßten dann sein:

- Folgt auf das Eilverfahren ein reguläres Verfahren nach dem Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten"?

- Läuft dieses reguläre Verfahren dann innerhalb einer Zeitspanne ab, bei der sorgerechtstechnisch noch keine Fakten geschafft werden können?

UNTER SOLCHEN VORAUSSETZUNGEN (!) würde ich ein Eilverfahren befürworten, da in der Rechtsgüterabwägung die Gefahr der körperlichen Mißhandlung schwerer wiegen sollte als die Möglichkeit vorübergehend falscher Verdächtigung.


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