Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Fragen zum Gewaltschutzgesetz

Ferdi, Thursday, 17.07.2003, 16:03 (vor 8238 Tagen) @ Uwe

Als Antwort auf: Re: Fragen zum Gewaltschutzgesetz von Uwe am 17. Juli 2003 12:50:18:

Hallo Uwe!

Zur Begründung wird angeführt, daß Gewalttaten im häuslichen Bereich schwer zu beweisen sind. Dementsprechend wird auch die Unschuldsvermutung außer Kraft gesetzt. Durch die bloße Anschuldigung also können Fakten geschaffen werden.

Ich frage mich, ob diese Verfahrensweise in einem Rechsstaat, wie es der unsere sein will, überhaupt zulässig ist. Wir werden das wohl erst erfahren, wenn ein Betroffener das durchgeklagt hat. Ich weiss jetzt nicht wo das steht, aber ich glaube, der Grundsatz "In dubio pro reo" ist Bestandteil der Verfassung, auf jeden Fall ist er Bestandteil der Menschenrechts-Charta, denn nur undemokratische, diktatorische Staaten wenden diesen Grundsatz nicht an. Eine Justiz, die von diesem Prinzip abweicht, sehe ich als Terrorjustiz an.

Führt man diese merkwürdige Logik weiter, könnte man sich in allen Strafverfahren die Beweiserhebung und -würdigung sparen. Eine Anschuldigung reicht, und schon ist der Angeschuldigte verurteilt und einer Bestrafung ausgesetzt. Hier fällt der Justizia (natürlich weiblich-bevorzugt) doch glatt die Waage aus der Hand!

Gruss,
Ferdi


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