Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Fragen zum Gewaltschutzgesetz

Manfred, Thursday, 17.07.2003, 02:26 (vor 8239 Tagen) @ Lars

Als Antwort auf: Fragen zum Gewaltschutzgesetz von Lars am 16. Juli 2003 23:17:46:

...denn, wenn ich morgen auf der Straße jemanden eine reinhaue, liegt die Höhe des Schmerzensgeldes doch auch nicht beim Gegenwert einer Immobilie.

Vor allem wächst die Chance, jemandem auf der Straße eine reinzuhauen deutlich, wenn man auf derselben leben muß, in Ermangelung einer
Unterkunft...

Im Ernst, ich glaube das liegt stark im Ermessen der herbeigerufenen "Ordnungshüter". Soviel ich weiß können die einen sofortigen Verweis aussprechen wenn ihnen eine unmittelbare Gefährdung des Opfers glaubwürdig erscheint. Aber ich glaube es gibt hier leute die es exakter wissen.

Schöne Grüße,
Manfred


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