Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Maesi, Thursday, 31.03.2011, 10:50 (vor 5406 Tagen) @ Manifold

Hallo Manifold

Wir fordern nicht "genau das Gleiche", weil sich unsere Vorstellung von
Gleichberechtigung grundlegend von jener des Feminismus unterscheidet.

Naja, Gleichberechtigung ist ein vorbelasteter Begriff, der von den Feministen in der politischen Geschlechterdebatte eingefuehrt und in einem bestimmten Sinn gepraegt wurde. Wenn die Antifeministen etwas anderes wollen als die Feministen, weshalb verwenden sie dann denselben politischen Begriff fuer ihre Ziele? Waere es nicht einfacher und zweckmaessiger, den Begriff Gleichberechtigung ueberhaupt zu meiden?

Die Frage ist halt, was die Antifeministen eigentlich wollen. Wollen sie eine politische Regelung der 'Geschlechterverhaeltnisse'? In diesem Fall ist Gleichberechtigung exakt der richtige Begriff, denn es geht um die politische Verrechtlichung. Gleiche Rechte fuer irgendwelche politisch konstruierten Gruppen zu fordern ist eine Umschreibung von Gleichberechtigung.

Wollen die Antifeministen aber, dass es keine (oder zumindest eine stark verminderte) politische Regelung der 'Geschlechterverhaeltnisse' und somit auch keine (bzw. deutlich verminderte) staatliche Einmischung geben darf, dann muessen sie auch die politisch betriebene Verrechtlichung bekaempfen. Wo kein staatlich installiertes Recht herrscht, herrscht Freiheit; die Individuen organisieren sich selbst. Entgegen der Meinung von Regulierungsfetischisten funktioniert die Selbstorganisation ohne obrigkeitliche Einmischung in menschlichen Gemeinschaften normalerweise recht gut.

Die Antifeministen muessen sich also entscheiden: wollen sie Freiheit (und damit eben keine rechtliche Regelung) oder wollen sie eine Fuelle von (gleichen) Rechten, die eine entsprechende Verrechtlichung nach sich ziehen, was dann wiederum in der sattsam bekannten Gleichberechtigungspolitik muendet.

Im Kern geht es darum, ob die Antifeministen alles verpolitisieren und verrechtlichen wollen oder nicht. Falls sie die totale Verrechtlichung wollen, dann unterscheiden sie sich prinzipiell nicht von den Feministen, sondern hoechstens in gewissen politischen Finessen. Wenn sie hingegen die Verpolitisierung/Verrechtlichung zurueckdraengen und die individuelle Freiheit wieder ausdehnen wollen, dann ergibt der Begriff Gleichberechtigung (oder meinetwegen auch Gleichstellung) in den entpolitisierten/entrechtlichten Bereichen ueberhaupt keinen Sinn.

Fazit: Gleichberechtigung kann per definition nur dort stattfinden, wo etwas verrechtlicht wurde, denn nur dort kann man irgendwelche Gruppen gleichberechtigen oder einander gleichstellen; in allen nicht verrechtlichten Bereichen jedoch ist Gleichberechtigung (bzw. Gleichstellung) sinnlos. Darin besteht auch der enge logische Zusammenhang zwischen Gleichberechtigung und Gleichstellung: beide basieren auf der Verrechtlichung von bestimmten Lebensbereichen der Menschen und damit auf der Usurpierung dieser Bereiche durch die Staatsgewalt; die hier immer wieder beschworenen Unterschiede sind nicht prinzipieller sondern hoechstens gradueller Art. Ein prinzipieller Unterschied besteht hingegen zwischen Gleichberechtigung/Gleichstellung einerseits und der Freiheit und der mit dieser eng verknuepften Verantwortung andererseits.

Du hast mir übrigens immer noch nicht erklärt, wie ein simples Recht
Männer und Frauen plötzlich gleich macht.

Das wird durch das Recht kaum gelingen. Das ist ja gerade der grosse Irrtum der Feministen und Genderkraten.

Trotz des vorprogrammierten Scheiterns richtet die exzessive Verrechtlichung jedoch grossen Schaden an. Durch den Rechtsgrundsatz dass alle vor dem Gesetz gleich sind und durch die Ausweitung der Gesetze auf immer noch mehr Bereiche, ergibt sich aus der Kombination von beidem von selbst eine totalitaere Gleichmachereipolitik, die das menschliche Individuum immer mehr gaengelt und einschraenkt. Als Beispiel solcher Mechanismen diene hier die Verrechtlichung von Familien, die eigentliche Verheerungen angerichtet hat. Erst durch die Verrechtlichung der Familie und der Ehe war es moeglich, Vaeter systematisch zu Zahleseln zu reduzieren und sie maximal auszubeuten. Die Wurzel des Uebels ist uebrigens bereits 200 Jahre alt, als die politisch konstruierte Zivilehe mit dem ganzen dazugehoerigen Rechtsapparat eingefuehrt wurde - bereits damals wurde die Familie verrechtlicht. Jedoch blieb das Problem lange Zeit nur latent, weil die intakten Familien sich unabhaengig von irgendwelchen Gesetzen weitgehend selbst organisierten und Scheidungsfamilien sehr selten waren. Erst in den 70er-Jahren explodierten die Scheidungszahlen, wodurch die Probleme sich ploetzlich manifestierten, was man wiederum mit weiterem Gesetzesflickwerk (Scheidungsrecht von 1977, Bemuehungen des Gesetzgebers die nichtehelichen Partnerschaften den ehelichen Partnerschaften gleichzustellen) und einer stetig vaeterfeindlicher werdenden Rechtsprechung noch weiter verschaerfte.

Es gilt also die Verrechtlichung zurueckzudraengen, wenn man den aufkeimenden Gesetzestotalitarismus zurueckdraengen will. Das bedeutet aber implizit, dass auch die Gleichberechtigung zurueckgedraengt wird, denn diese kann nur in den verrechtlichten Bereichen existieren. Wer jedoch partout die Gleichberechtigung in sensiblen zwischenmenschlichen Bereichen haben will, der bekommt sie auch - und die damit verbundene rechtliche Gaengelung (vulgo Gleichstellung) bekommt er gleich mit.

Gruss

Maesi


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