Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Ungleichberechtigung per Gesetz

Bero, Monday, 28.03.2011, 20:36 (vor 5409 Tagen) @ Manifold

Unter Männern gibt es im Schnitt viel häufiger Schwachsinnige als unter
Frauen.

Ein populärer Mythos, gern vorgebracht als "Ausgleich" für die größere geistige Leistungsfähigkeit von Männern. In vulgärwissenschaftlichen Artikeln wie "Eine Krankheit namens Mann" wird sich ja inzwischen regelmässig nur zu gern gesuhlt.
Das Verhältnis liegt bei etwa 1,5 : 1, was ich nicht als "viel häufiger" bezeichnen würde. Dies sind die Zahlen für angeborenen Schwachsinn, bei erworbener Geisteskrankheit ist es genau umgekehrt. Fast 40% aller Frauen erwischt es im Leben.

Wäre das für dich ein Argument, den Männern das Wahlrecht abzuerkennen?
Wäre das für dich dann auch "gerecht"?

Wieso "wäre"? Das IST bereits so. Nach deutschem Wahlrecht sind Schuldunfähige im Massregelvollzug sowie unter Vollbetreuung Stehende (Entmündigung gibt es in D, anders als in der Schweiz, nicht mehr) vom Wahlrecht ausgeschlossen. Naja, und schuldunfähig sind Frauen nach laufender Rechtssprechung doch in aller Regel auch?

In der Schweiz ist es folgendermassen:
Vormundschaftliche Maßnahmen kommen in Betracht für Personen, die auf längere Sicht nicht in der Lage sind, selber das Erforderliche für ihr persönliches Fortkommen und die Wahrung ihrer Interessen vorzukehren.
http://www.socialinfo.ch/cgi-bin/dicopossode/show.cfm?id=726
Das scheint mir für einen grossen Teil der Frauen zu gelten, für jene, die behindertengleich Quoten brauchen ebenso wie für jene, die behindertengleich nicht für ihren Lebensunterhalt selbst zu sorgen in der Lage sind. Von der vielbeschworenen Mündigkeit der Frauen sehe ich wenig, sie treffen sehr häufig sehr infantile, egoistische, impulsive Lebensentscheidungen. Und leider auch zum Schaden Dritter.

Wenn nein, wieso ist dann geistige Reife bei Frauen ein Argument, ein
fehlendes Wahlrecht zu rechtfertigen, während dies bei Männern nicht
akzeptiert wird?

"Wenn nein" entfällt, da "ja".

Nur wenn wir Geschlechter gleichbehandeln vor dem Gesetz und beiden
Gleichberechtigung geben, kommen wir aus diesen widersprüchlichen
Rechtfertigungsmaschen heraus.

Wer ist "wir"? Der einzige, für den es ein Gleichbehandlungsgebot gibt, ist der Staat


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