Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Ungleichberechtigung per Gesetz

Bero, Monday, 28.03.2011, 18:45 (vor 5409 Tagen) @ Robert

Man könnte geistige und körperliche Voraussetzungen definieren, wo das
Gesetz Gültigkeit hat.

Genau. Und so war das früher auch. Die hier im Forum wohl ausgiebig bekannte geistige Reife von Frauen (im Schnitt natürlich nur) zum Beispiel war Grund, dass man sie mit dem Wahlrecht lieber nicht belastete. Ganz ungleichberechtigt, aber gerecht. :o)


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