Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Ungleichberechtigung per Gesetz

Manifold ⌂, Monday, 28.03.2011, 21:50 (vor 5409 Tagen) @ Bero
bearbeitet von Manifold, Monday, 28.03.2011, 21:55

Das Verhältnis liegt bei etwa 1,5 : 1, was ich nicht als "viel häufiger"
bezeichnen würde. Dies sind die Zahlen für angeborenen Schwachsinn, bei
erworbener Geisteskrankheit ist es genau umgekehrt. Fast 40% aller Frauen
erwischt es im Leben.

Wir sind uns einig, dass Männer und Frauen mehr oder weniger gleich häufig von geistiger Schwäche erwischt werden können. Wieso lässt du dies dann nur als Rechtfertigung für den Entzug des Wahlrechts für Frauen gelten? Wieso nehmen wir mit dem gleichen Argument nicht auch noch das Wahlrecht der Männer weg?

Demokratie ist doch sowieso mühsam ;-)

Wieso "wäre"? Das IST bereits so. Nach deutschem Wahlrecht sind
Schuldunfähige im Massregelvollzug sowie unter Vollbetreuung Stehende
(Entmündigung gibt es in D, anders als in der Schweiz, nicht mehr) vom
Wahlrecht ausgeschlossen.

Ich redete von geistig gesunden, zurechnungsfähigen Männern - nicht von Ausnahmen. Würdest du diesen normalen Männern das Wahlrecht wegnehmen, weil man anhand deiner Argumentation für die Abschaffung des Frauenwahlrechts genauso auch den Männern das Wahlrecht absprechen müsste?

Oder wärst du da nicht konsequent? Wenn ja, warum nicht?

Naja, und schuldunfähig sind Frauen nach
laufender Rechtssprechung doch in aller Regel auch?

Obwohl Frauen einen gewissen Bonus vor Gericht bekommen, sind sie dennoch nicht per se schuldunfähig. Oder wo steht deiner Meinung nach die Schuldunfähigkeit der Frauen genau festgeschrieben?

behindertengleich nicht für ihren Lebensunterhalt selbst zu sorgen in der
Lage sind. Von der vielbeschworenen Mündigkeit der Frauen sehe ich wenig,
sie treffen sehr häufig sehr infantile, egoistische, impulsive
Lebensentscheidungen. Und leider auch zum Schaden Dritter.

Es gibt auch Männer die absolut untaugliche Volldeppen sind - und wenn sie eine Chance auf Wunscherfüllung sähen, würden auch sie Quoten und Sonderbehandlung verlangen. Es gibt ja schon erste Männerrechtler, die Quoten in Kindergärten für Männer total toll finden.

Wenn es sich um geistige Schwäche handelt, schenken sich beide Geschlechter nichts.

"Wenn nein" entfällt, da "ja".

"Nein" entfällt dieses Mal nicht, siehe oben.

Wer ist "wir"? Der einzige, für den es ein Gleichbehandlungsgebot gibt,
ist der Staat

Ich meinte auch den Staat, sorry Missverständnis.

Was mich jetzt aber immer noch interessiert, warum genau ist Gleichberechtigung jetzt bei dir Gleichmacherei? Wie macht man Menschen mit einem simplen Recht gleich?

Wo steht dieses ominöse Prokrustesbett? Bei dir im Garten?

--
"Zur Durchführung seines Zieles erachtet der Maskulismus [...] als aufrichtig und sinnvoll: [...] das ursprüngliche Anliegen einer wirklichen Gleichberechtigung beider Geschlechter." - Michail A. Savvakis


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