Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Ungleichberechtigung per Gesetz

Robert ⌂, München, Monday, 28.03.2011, 17:41 (vor 5409 Tagen) @ Rainer

Dann muss die Ungleichbehandlung aber bereits im Gesetz definiert sein.
Oder soll z.B. ein 10 Jähriges Kind Verträge wie ein Erwachsener
abschließen und den PKW-Führerschein machen können?

Man könnte geistige und körperliche Voraussetzungen definieren, wo das Gesetz Gültigkeit hat. Denn warum soll ein (vielleicht etwas frühreifer) erwachsener Mensch mit 17 noch keinen Führerschein machen dürfen, ein etwas zurückgebliebener Spätentwickler mit 18 dann schon? ;)
(daß man manche Voraussetzungen nicht ganz so einfach überprüfen kann, ist natürlich der Grund, wenn man zu pragmatischen Regeln kommt a la "Führerschein erst ab 18", "Frauen dürfen im Beruf max. xx Kilo heben" etc.)

Die Gleichheit vor dem Gesetz (Isonomie) ist die Grundvoraussetzung für eine Gesellschaft freier Menschen. "
Jedes Gesetz ist per se eine Einschränkung der Freiheit.

Natürlich. Weil das Gesetz versucht, das Zusammenleben in einer Gemeinschaft zu regeln. Und jegliches Zusammenleben in einer Geminschaft schon per se die Freiheit einschränkt.

Im Begriff "Gleichberechtigung" stecken einfach zu viele Fallen. Ich mag
den Ausdruck nicht.

Wie in jedem einigermassen komplexen Begriff ...

Robert

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Wolfgang Gogolin "Diese Hymnen für Frauen erinnern an das Lob, das einem vierjährigen Kind zuteil wird, weil es endlich nicht mehr in die Hose kackt, sondern von allein aufs Töpfchen geht."


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