Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: 1 Jahr her - grotesk, absurd, pervers

Max, Saturday, 26.02.2005, 12:45 (vor 7648 Tagen) @ Eugen Prinz

Als Antwort auf: Re: 10 Jahre her - grotesk, absurd, pervers von Eugen Prinz am 25. Februar 2005 21:58:59:

Hallo Eugen,

Also mal langsam, meine Herren, lasst uns nicht die Augen verschließen vor der Tatsache, dass es im Straßenverkehr, wie auch im sonstigen, außer vielleicht in Geschlechterforen, auch unter Männern einige wenige geben mag, die vielleicht ein ganz klein wenig asozial, bescheuert, rücksichtslos, vernagelt sind, scheißegal ob gegenüber Frauen oder Männern.
Eugen

...wer wollte das bestreiten? Bei der Betrachtung des Falles "Turbo-Rolf" hilft aber obige Erkenntnis nicht weiter, denn keine der genannten Eigenschaften kann man ihm im Zusammenhang mit dem Unfall, den er angeblich verursacht haben soll, vorwerfen.

Es erstaunt mich allerdings, daß außer mir so wenige zur Kenntnis nehmen wollen, daß -
- mit dem Urteil gegen Rolf F. ein "Exempel gegen den Mann ansich" statuiert worden ist und -
- der Wille selbst, dieses Exempel zu statuieren, die pauschalen Unterstellungen Männern gegenüber (testosterongesteuerte Gewalttäter) als wahr unterstellt und -
- es deswegen zu einer "idealen Deckung" von pressegeschürter Lynchstimmung in der Bevölkerung mit den An- und Absichten der Richterin gekommen ist und -
- von Rechtsprechung nicht nur deswegen nicht gesprochen werden kann, sondern vor allem deswegen nicht, weil bei der Klärung der Schuldfrage den Vorschriften der StVo, wenn überhaupt, eine nachrangige Bedeutung zugemessen worden ist, was wiederum völlig intolerabel ist, da die StVo schließlich das maßgebliche Regelwerk für den Strassenverkehr ist.
Gegen diese StVo hatte a priori die Verunfallte verstossen und nicht Rolf F.
Erst durch ihren Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot konnte es überhaupt zu dem Unfall kommen. Rolf F. hingegen hatte gegen die Regeln der StVo nicht verstossen. Er war vielmehr durchaus in der Lage, seine hohe Geschwindigkeit so zu drosseln, daß es zu keinem Zusammenstoß mit dem späteren Unfallopfer gekommen ist. Der Regelverstoß des Unfallopfers in Kombination mit einem haarsträubendem Fahrfehler des Unfallopfers waren ursächlich für den tödlichen Ausgang. Trotzdem ist Rolf F. verurteilt worden.

Mit dem Urteil wurde ein Exempel "gegen den Mann ansich" statuiert, wie ich oben schon geschrieben habe und ich will das noch ein bißchen weiter ausführen.

Die Neidgesellschaft:

Rolf F. hatte einen "Traumjob". Er war Versuchsingenieur bei Mercedes-Benz, ganz gut bezahlt, 34 Jahre alt und er ist mit einem sehr teueren, sehr starken und sehr schnellen Auto unterwegs gewesen. Nicht umsonst wurde in jeder Zeitung, besonders in der BILD, ständig darauf hingewiesen, daß es sich bei seinem Fahrzeug um einen "schwarzen, 500 PS starken Mercedes" gehandelt hatte. Mercedes ist nach wie vor die Marke mit dem besten Image (ungerechtfertigterweise zwar, aber das ist ein anderes Thema....). Jeder will einen, viele können sich keinen leisten, und einen 500 PS -Benz können sich die allerwenigsten leisten. Es hat in dieser Gesellschaft eine lange, widerliche Tradition, diejenigen "niederzumachen", die sich mehr leisten können als andere - es sei denn, sie wären selbst "Allgemeineigentum" (Sporthelden z.B.)und wären im Dienste am Nationalchauvinismus reich geworden. Das traf für Rolf F. nicht zu. Es kannte ihn keiner und dennoch saß er in einem Auto, das normalerweise von denen gefahren wird, von denen man sich ohnehin schon immer beschissen, übervorteilt und mißachtet fühlte. Er saß in einem Chefwagen, einem Chefwagen für den ganz großen "Big Boss" -
ganz schlechte Karten für Rolf F.
Daß sich in diesem Lande darüber hinaus noch der größte Dilletant am Steuer vorkommt wie Verkehrsexperte Nummer eins, und daß das Oberlehrertum auf der Strasse epidemisch ist, tat ein übriges: Zu keiner Zeit wurde auch nur erwähnt, daß ein 150.000 €uro - Benz niemals einem Verkehrsdilletanten in die Hand gegeben werden würde. Daß hier ein Auto-Profi auf eine 21-jährige Fahranfängerin getroffen ist, zwischen denen Welten an Fahrzeugbeherrschung liegen, wurde nirgends erwähnt, hätte aber, wäre es erwähnt worden, die eine oder die andere berechtigte Überlegung auslösen können - und zwar zugunsten von Rolf F.
Es wurde aber so getan, als seien hier "gleich auf gleich" getroffen, was allerdings nur hinsichtlich der Bestimmungen der StVo zutreffend ist - und wer gegen die verstossen hat, das habe ich oben schon geschrieben.

Die feministische Wahrnehmungstrübung:

Daß Rolf F. auch dann, wenn er sich in einem "Big-Boss-Benz" fortbewegt, genauso unter dem Schutz der Rechtssicherheit aus den Bestimmungen der StVo steht wie das spätere Unfallopfer, wurde völlig ignoriert. Die Sache wurde zugespitzt auf eine "Gegenüberstellung" der Unfallbeteiligten (sofern Rolf F. überhaupt an dem Unfall beteiligt gewesen sein sollte).

Die schwache, beschützenswerte Seite:

Ein Mägdelein im zarten Alter, eine junge Mutter mit ihrem Töchterchen, züchtig,arbeitsam, pflichtbewußt, fürsorglich, vorsichtig - in einem kleinen Kia (vergleichbar einem einachsigen, mittelalterlichen Heuwägelchen).
Ganz und gar unschuldig tastet sie sich auf dem harten Asphalt des Lebens, der die Natur grausam durchschneidet, an ihr Ziel. Neben der Strasse ihres Verhängnisses zwitschern im Morgentaue friedlich die Vögelein und auf dem Rücksitz brabbelt die süße kleine Tochter gar herzgewinnend vor sich hin.
Perfekter Frieden...noch trübt keine Ahnung der nahenden Gefahr das idyllische Bild.
(Man stelle sich an dieser Stelle einen langsam anschwellenden, leicht dissonanten, mehrstimmigen Streicherklang vor, unterlegt mit dem Rasseln einer Klapperschlange und einer leicht halligen, von weit entfernt kommenden, kaum hörbaren Frauenstimme, die -lalala-lala-la- die Melodie eines Kinderauszählreimes summt).

Der schwarze Ritter:

In rasendem Tempo hämmern die Hufe seines achtzylindrigen Kampfrosses ein grimmiges Lied auf den Asphalt. Hoppsheisassa! Was kostet die Welt?
Herrisch galoppiert der schwarze Ritter durch Wald und Flur. Das Reiten ist seine schiere Lust. Wie von tausend Teufeln gejagt, gibt er seinem Roß die Sporen, daß es eine Art hat. Ja! Das ist wahre Manneskraft! Hier treffen sich Mut und Verwegenheit.
Da zählen Morgentau und zwitschernde Vögelein nichts, da ist das Testosteron ganz bei sich.
Allein auf weiter Flur läßt sich gar trefflich vorwärts preschen. Kein Regelwerk, kein irden Gesetz steht ihm im Wege. Auch der schwarze Ritter schwelgt im Einklang mit sich und der Welt.
(Man stelle sich an dieser Stelle einen frauenbewegten GRÜNEN vor, der vorwurfsvoll murmelt: "Aber das ist doch echt Scheisse, Mann, das mußt du doch irgendwie einsehen, sag´ich mal....oder so". Man stelle sich das aber bitte schnell vor, weil: Gleich kriegt er ein paar auf sein dummes Maul.)

Das Zusammentreffen des schwarzen Ritters mit dem zarten Mägdelein:

In Windeseile jagt der schwarze Ritter durch die Waldlichtung hinaus auf´s freie Feld und jäh gefriert ihm das Blut in den Adern: Ein zartes Mägdelein parkt sein Heuwägelchen mitten in seiner Reitbahn und pflückt in grüner Aue am Wegesrand ein Morgensträusschen, gegen jede Vernunft und gegen jede Regel, in einer so unglaublich dämlichen Weise, daß es alles übersteigt, was er sich je hätte vorstellen können. Ja, hat dies´ We*b vom Reiten so gar keine Ahnung? Kennt es die Reitgesetze nicht?
"Hooo!" brüllt er und "Brrrr!" und sein stolzes Roß kommt fast augenblicklich zum Stehen. Was für ein Pferd!
Allein, das zarte Mägdelein, das dumme Ding, erschrickt sich ob seines überraschenden Anblicks dergestalt, daß es augenblicklich sein Heuwägelchen vom Reitpfad herunter und in den Graben reisst, unglücklich unter dasselbe gerät und mit einem letzten Seufzer sein blühendes Leben aushaucht.

Das Urteil:

Dieser traurige Vorfall kam aber dem Kaiser zu Ohren und er beschloß, über den Schwarzen Ritter zu Gericht zu sitzen. Eingeredet hatte ihm das die Kaiserin, die schon lange im Rufe stand, mit Recht und Gesetz nicht viel, mit dem Schutz ihrer Geschlechtsgenossinnen aber umso mehr im Sinne zu haben.
Alle diejenigen, die einzuwenden gedachten, daß doch der Schwarze Ritter am Unglückstage nichts anderes getan habe, als den breiten Reichsreitpfad bestimmungsgemäß zu nutzen, daß er doch gegen keinen kaiserlichen Erlaß verstossen habe und daß doch die öffentliche Pferderennbahn nicht dazu gedacht gewesen sei, daß zarte Mägdelein sie blockierten um Blümchen zu pflücken, wurden auf Geheiß der Kaiserin schnell mundtot gemacht. Ihre Herolde schickte sie hinaus ins Land, damit sie kund täten, wie ein zartes Mägdelein auf ruchlose Art vom Schwarzen Ritter in den Tod gehetzt worden war. Ihr Plan, das Volk auf diese Weise gegen den Schwarzen Ritter aufzubringen und so ein Unrechtsurteil widerspruchslos gegen ihn verhängen zu lassen, ging vollends auf. Der Schwarze Ritter mußte nolens volens seinem Glauben an die Gültigkeit von Recht und Gesetz abschwören und sich in sein Schicksal fügen.
Fortan grämte er sich im finsteren Verließ bei Wasser und Brot. Bis zu seinem einsamen Tode im Kerker verwünschte er den Umstand, daß er nicht als zartes Mägdelein geboren worden war, sondern als Schwarzes Ritterchen. Auch erschien ihm zunehmend ein störrischer Maulesel ein weit geeigneteres Reittier zu sein als ein stolzes, kraftstrotzendes Roß.
Der Schwarze Ritter und alle Schwarzen Ritter, die nach ihm zur Welt kamen, lebten seither in Furcht vor der Willkür der Kaiserin. Und um zarte Mägdelein machten sie fürderhin einen weiten Bogen.....

Das Urteil gegen Rolf F. ist symptomatisch für die Verluderung des Justizwesens unter der Herrschaft politisch-korrekter Gutmenschen und ihrer Erfüllungsgehilfen! Es ist ein Urteil gegen "den Mann".
Die Gehirnwäsche, der dieses Volk jahrzehntelang ausgesetzt worden ist, tat ein übriges, damit sich gegen das stinkende Gesinnungsurteil gegen Rolf F. keinerlei Widerstand regte.
Am schockierendsten ist für mich aber der Umstand, daß selbst Leute hier im Forum, die das Unrecht gegen Männer in anderen Dingen sehr gut erkennen können, in diesem Fall ihren Vorurteilen und ihrer Abneigung gegen "Raser" (was immer das genau sein soll) freien Lauf liessen und das Urteil gegen Rolf F. begrüsst haben. Dem Mann ist in jeder Hinsicht Unrecht getan worden! Das größte Unrecht, das man ihm angetan hat, ist gewesen, daß man ihm den Schutz aus der Rechtssicherheit der StVo, innerhalb der er sich zu befinden glaubte, verweigerte zugunsten der Durchsetzung eines "Schutzrechts auf weiblichen Dillettantismus und weibliche Dämlichkeit".

So schaut´s aus und davon habe ich kein Yota abzurücken!

Max


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