Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: 10 Jahre her - grotesk, absurd, pervers

Eugen Prinz, Friday, 25.02.2005, 18:24 (vor 7649 Tagen) @ CnndrBrbr

Als Antwort auf: Re: 10 Jahre her - grotesk, absurd, pervers von CnndrBrbr am 25. Februar 2005 14:20:38:

>Die Ungeheuerlichkeit besteht allerdings für mich in dem grotesken, absurden, perversen Strafmaß. Wenn der Mann dich totgefahren hätte oder wenn er dir im Affekt den Hals rumgedreht hätte, wäre er billiger weggekommen.
Das Stafmaß ist nicht nur auf die Schwere des Schadens, sondern auch auf die kriminelle Energie des Täters abgestimmt, und damit mehr als angemessen.

Das kommt eben drauf an, was vorging. War Freiheitsberaubung, Mordrohung, Einbruch, Körperverletzung o.ä. im Spiel? Das ist ja alles verboten und damit bestehen reichlich Handhaben. Ich will schließlich hier nicht irgendwelche Zombies in Schutz nehmen.

Das Problem besteht darin, dass es sich bei Vergewaltigung selbst um eine reine Definitionsfrage handeln kann. Da kann eine Frau im Prinzip einen Mann nach einem einvernehmlichen Geschlechtsverkehr anzeigen, z.B. weil sie sich an ihm rächen will. Deswegen fände ich es besser, wenn man sich auf die Deliktanteile beschränkte, bei denen die "kriminielle" Energie zum Tragen kam.

Aber ich bin kein Jurist. Vergewaltigung ist auch nur insofern ein Thema für mich, als es ein Lieblingsinstrument von Feministinnen zu sein scheint, die pauschale Stigmatisierung des Mannes zu betreiben, mit Sprüchen wie: "Jeder Mann ist ein potezieller Vergewaltiger" usw.

Eugen


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