Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Missverständnis...

Paul, Monday, 26.04.2004, 13:14 (vor 7956 Tagen) @ Der Eman(n)ze

Als Antwort auf: knallharte Definitionen von Der Eman(n)ze am 25. April 2004 18:30:17:

Hi Eman(n)ze,

ich glaube, Du hast mich missverstanden. Bei "Puma Speedcat" handelt es sich eben nicht um ein Fantasieprodukt, sondern um einen real existierenden Turnschuh. Und es geht auch nicht darum, daß verschleiert werden soll, um was für ein Produkt es sich handelt. Ich wollte damit nur zeigen, daß eben die Kinder und Jugendlichen heute meistens als Wunsch kaum "Turnschuh" angeben sondern Markenname und Modell. Im Einzelfall streitet man sich dann darüber, ob dieser spezifische Wunsch nach dem TEUREN Markenprodukt nun erfüllt werden soll oder nicht. Keine Behörde kann sowas regeln, jedenfalls nicht mit vertretbarem Aufwand. Es ändert sich ja nahezu wöchentlich, was gerade "hip&trendy" ist.

Obwohl ich als Erwachsener diesem Konsumnonsens ziemlich kritisch gegenüberstehe (was nicht heisst, das ich mir entsprechende Produkte nicht auch manchmal kaufe, aber nur dann, wenn sie mir wirklich GEFALLEN, nicht weil sie jemand anders hat), sehe ich bei Kindern auch das Risiko, daß sie ausgegrenzt werden, wenn sie diesen Konsumterror nicht mindestens zu einem gewissen Teil mitmachen. Das mag traurig sein, aber es ist eine Tatsache. Seinen Kindern den Verzicht zu predigen nützt in diesem Fall so wenig, wie gegen Naturgesetze zu handeln, da man keinen Einfluß auf die anderen Kinder und Jugendlichen hat.

Gruß,
Paul

Die Mutter bekommt eine amtliche, unmißverständliche Liste über die Warengruppen, die zu den a) kinderspezifischen und zu den b) gemeinsam genutzten Naturalien gehören.
Bei jedem Artikel der kinderspezifischen Naturalien ist die Produkt-Kategorie und die Artikel- oder Bestellnummer anzugeben. So kann der Vater auch bei utopischen Artikel-Bezeichnungen nachvollziehen, um was für einen Artikel es sich handelt. Solche Formulare würden Versandhäuser und Geschäfte gerne erstellen und den Kunden zur Verfügung stellen.
Weiterhin haben sich beide Ex-Partner schriftlich zu verpflichten, sich stets diszipliniert und kooperativ zum Wohle des Kindes zu verhalten.


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