Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Verwaltungsaufwand minimieren, indem die Partner zum Erfolg verdammt werden

Der Eman(n)ze, Monday, 26.04.2004, 00:03 (vor 7957 Tagen) @ Pokemon

Als Antwort auf: Lösung wird immer besser @Eman(n)ze von Pokemon am 25. April 2004 20:41:45:

Wie gesagt, beide Elternteile werden gezwungen, einen Kooperationsvertrag zum Wohle des Kindes zu unterzeichnen. Die Vertragsbedingungen sind knallhart definiert ("was sind kindesspezifische Naturalien?" u.s.w.)

Sollte es Dauerzoff geben, bei dem der/die Schuldige nicht mehr mit geringem Aufwand feststellbar ist, so kriegen beide einen auf den Deckel:

-die Mutter bekommt die Naturalien vom Jugendamt gestellt, muß aber eine monatliche Strafsumme von 25% des Unterhaltsbetrags an das Jugendamt zahlen (autsch!)
-der Vater zahlt den Unterhalt mit 25% Aufschlag an das Jugendamt.(autsch!)

Das Jugendamt darf zu solchen Maßnahmen greifen, wenn sich die Partner nach 3 Mahnungen und nach schriftlich belegbaren Zoff (gegenseitige, auf Mißgunst und Willkür gegründete Beschuldigungen) immer noch nicht zusammenraufen.

Solche rigiden Maßnahmen sollten auch die verfeindetsten Ex-Partner wieder zur Vernunft bringen.

Weiterhin werden die Formulare vom Jugendamt gesammelt und nur auf Antrag geprüft. Minimiert weiterhin den Verwaltungsaufwand. Das System wird zum Selbstläufer.

gruß


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