Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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funktioniert leider nur, wenn

Der Eman(n)ze, Sunday, 25.04.2004, 21:57 (vor 7957 Tagen) @ Jolanda

Als Antwort auf: Re: Lösung: Nicht realisierbar @ Eman(n)ze von Jolanda am 25. April 2004 18:20:09:

a) die Kindsmutter kein willkürliches Umgangsverbot verhängt (diese gesetzliche Regelung lehne ich zutiefst ab)

b) sich der Kindsvater räumlich nicht zu weit entfernt von Kindsmutter & Kind aufhält.

Sich von Kindsmutter und Kind räumlich weit zu entfernen (z.B., wenn er eine neue Partnerin findet oder beruflich), gehört zur Lebensgestaltungs-freiheit des Kindsvaters.

PS: Warum nennst Du mich eigentlich Emanzer? Wenn mein Nickname zu bescheuert klingt (und dieses Gefühl habe ich seit geraumer Zeit), so ändere ich ihn. Sollte doch nur ein Wortspiel sein ;-)

gruß


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