Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Lösung: Nicht realisierbar @ Eman(n)ze

Pokemon, Sunday, 25.04.2004, 19:11 (vor 7957 Tagen) @ Der Eman(n)ze

Als Antwort auf: Ich habe eine Lösung für dieses Problem gefunden von Der Eman(n)ze am 25. April 2004 16:01:28:

Problemstellung:
-Frau hat Mann belogen, indem sie vorsätzlich heimlich die Pille abgesetzt hat und sich schwängern ließ
-Frau verläßt Mann und betrachtet Kind als Eigentum und Ex als Versorger ihres kompletten Lebensstils
-Frau nutzt das Umgangsboykott als Erpressung des Mannes, um die Versorgung sicherzustellen
-Mann verspürt Wut und Ohnmacht ob der Ungerechtigkeit und stellt die Zahlung ein
-Kind als unbeteiligter Dritter leidet unter dem Gegenschlag des Mannes
Lösung:
Es wird gesetzlich gestattet, daß der Mann seinen Unterhalt auch in Form von kinderspezifischen Naturalien ableisten kann.
Konkret umgesetzt wird das, indem die Mutter bei jeder Verkaufseinrichtung Bezugsscheine für kinderspezifische Waren bekommt, auf dem sie ihre Kaufwünsche ähnlich eines Bestellscheines ankreuzt. Diesen Bezugsschein schickt sie dem Kindvater, der sich mit den einzelnen Kaufwillensbekundungen der Mutter durch eine Unterschrift einverstanden erklären kann. Anschließend bekommt die Mutter den gedeckten Bezugsschein zurück und kann mit ihm Einkaufen.
Der Einkaufsbetrag wird mit dem zu zahlenden Unterhalt verrechnet und kann ihn auf Wunsch des Vaters zu 100% ersetzen. Die Mutter ist also verpflichtet, jeden Monat kinderspezifische Naturalien im Wert des Unterhalts herauszusuchen.
So wird Unterhalts-Mißbrauch der Mutter (z.B. Lebensstilfinanzierung statt Kindswohl) verhindert.

Eigentlich gut,aber wie willst du kontrollieren ob die Mutter jetzt Kartoffeln für sich oder für ihr Kind kauft? Einen Fernseher können ebenfalls beide nutzen. Wie willst du da die "kinderspezifischen Naturalien" abgrenzen?


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