Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Auto-Magazin auf N24 - der Sinn von Frauenparkplätzen@Sven

Sven75, Saturday, 24.04.2004, 22:45 (vor 7958 Tagen) @ Pokemon

Als Antwort auf: Re: Auto-Magazin auf N24 - der Sinn von Frauenparkplätzen@Sven von Pokemon am 24. April 2004 19:29:

Begehen eines Diebstahls/Raubüberfalls sind gänzlich andere als die für das Begehen einer Vergewaltigung.
Das mag sein, aber Straftaten sind es beide, egal was für eine Motivation dahinter steckt.

Dann ist es für dich also auch das gleiche, ob eine Frau Unterhaltsszahlungen verlangt, um sich selbst ein schönes Leben zu gönnen oder um ihren Nachwuchs zu finanzieren? Denn Abzockerinnen wären es ja schliesslich beide?

Du siehst, wenn man Hintergründe nicht hinterfragt, kommt ausser pauschalisiertem Unsinn nichts Gescheites raus.

Und für ersteres mögen unter anderem Gründe verantwortlich sein, die sich aus einem Zwang herleiten (Versorgungszwang gegenüber der Familie), der für Frauen nicht existent ist. Also bitte Vorsicht mit solchen Pauschalbehauptungen.

Aber Du pauschalisierst doch selbst: "...der für Frauen nicht existent ist."
Wie viele alleinerziehende Frauen gibt es in Deutschland! Auch sie haben die Verantwortung für ihre kleine Familie und müssen sie ernähren. Das der Versorgungszwang für Frauen überhaupt nicht existent ist, ist ja wohl nicht wahr!

Der absolute Großteil deiner alleinerziehenden Helden-Mamis finanziert ihre Versorgung aus den Zahlungen des Ex-Mannes. Somit ist er immer noch der Versorger, und nicht die Frau. Und bei 95% männlichen Unterhaltssklaven und nur 5% weiblichen, deren Zahlungsmoral nachgewiesenermaßen auch noch schlechter ist als die der Männer, sei es mir vergönnt, diese 5% zu vernachlässigen.

Worauf ich oben hinauswollte, ist, dass in einer Partnerschaft in nahezu allen Fällen der Mann die Familie zu versorgen hat und nicht die Frau. Dies wird von Gesellschaft und auch den Frauen, selbst in Zeiten der Emanzipation, so erwartet. Und wenn der Mann diese Funktion nicht erfüllen kann, lastet ein weitaus stärkerer Druck auf ihn, der in schlimmsten Fällen durchaus zu Gewalttaten zur Erlangung dieser Mittel führen kann.

Bei Vergewaltigung hingegen liegt solch ein Grund ganz sicher nicht vor, und ist deshalb auch anders zu beurteilen. Ebenso wie Mord, Totschlag, etc.

Zum anderen ist das mit der körperlichen Überlegenheit ein ziemliches Märchen. Wenn der Täter bewaffnet ist, spielt es keine Rolle, ob sein Opfer Mann oder Frau ist.

Mit körperlicher Überlegenheit meine ich allein die Körperkraft. Mit einer Waffe in der Hand sieht das Kräfteverhältnis natürlich gleich ganz anders aus.

Die Antwort darauf habe ich dir einen Satz später gegeben, den du jetzt natürlich taktisch klug weggeschnitten hast.

Gruss,

Sven


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