Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 1 - 20.06.2001 - 20.05.2006

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auch dafür gibt es eine Lösung

Der Eman(n)ze, Sunday, 25.04.2004, 21:00 (vor 7957 Tagen) @ Pokemon

Als Antwort auf: Re: Immer noch nicht realisierbar @Eman(n)ze von Pokemon am 25. April 2004 16:58:36:

Man könnte den Naturalien-Bezug splitten:

-2/3 eindeutug kinderspezifische Naturalien
-1/3 geteilte Naturalien

Zu geteilten Naturalien gehören Fernseher, GEZ, Nahrungsmittel (abgesehen von Babynahrung), allgemeine Kosmetika.

Und jetzt zu Deinem Einwand bezüglich Mitspracherecht:

Die Mutter hat sehr wohl ein bedeutsames Mitspracherecht, denn sie ist es, die die Waren zuerst vorschlägt, der Vater muß nur noch absegnen.

Verweigert der Vater seine Unterschrift unter bestimmte Artikel, obwohl diese eindeutig zu kinderspezifischen oder zum monatlichen Drittel gemeinsame Naturalien fallen, so

-kann er keine Beschwerde einlegen, da die Mutter die Vertragsbedingungen erfüllt
-muß er die Differenz zum monatl. Unterhaltsbetrag per Geldbetrag bezahlen

Wenn der Vater jedoch Verdacht schöpft, daß die Mutter Betrug betreibt, indem sie pro Monat 20 Fußbälle kauft und damit regelmäßig am Flohmarkt steht, so kann der Vater das Jugendamt auf Betrugsverdacht aufmerksam machen. Das ist ja der Sinn der Offenlegung der Kaufentscheidungen der Mutter.

na, schon besser? ;-)


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