Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Schuld- vs. Zerrüttungsprinzip

Lars, Thursday, 17.07.2003, 02:37 (vor 8239 Tagen) @ Manfred

Als Antwort auf: Re: Schuld- vs. Zerrüttungsprinzip von Manfred am 16. Juli 2003 23:06:52:

Wie wäre es mit folgendem Modell (Schnellschuß, unter Vorbehalt ;-)
Im Falle einer Scheidung ohne Kinder gibt es keine Unterhaltsberechtigung!
Falls ein Partner zunächst nicht ausreichend für sich sorgen kann, springt der Staat(!) ein und gewährt ein Darlehen, welches aber Teilweise sagen wir (70%) in z.B. 3 Jahren zurückzuerstatten ist.
Bei Ehen mit Kindern verfährt man ähnlich, ein solches darlehen sollte auch den Kindern zustehen. Die Abzahlung desselben obliegt beiden Elternteilen spätestens dann wenn die Kinder aus dem Haus sind.

Grundsätzlich sollte ein wirklich gemeinsames Sorgerecht (d. h. Umgangszeiten möglichst gegen 50:50 tendierend) und demzufolge der Zumutbarkeit von Erwerbstätigkeit für BEIDE Seiten gelten.

Dann würde ich zwei Fälle der Unterstützungsbedürftigkeit unterscheiden:

a) Einer der beiden ex-Partner hatte während der Ehe auf beiderseitigen Wunsch hin seine berufliche Laufbahn zugunsten von Haushalt und Kindererziehung aufgegeben, und kommt jetzt so ohne weiteres nicht mehr in den Beruf "rein". Ein SOLCHER Sozialfall ist Folge des zuvor gemeinsam beschlossenen Ehe-Arranngements und sollte daher noch ins Schedungsrecht fallen. Der Partner, der während der Ehe im Berufsleben geblieben ist und von der Haus- und Erziehungsarbeit des anderen im Sinne einer Entlastung profitiert hat, sollte dann für die Dauer einer Umschulung / Weiterbildung dem anderen Unterhalt zahlen.

b) Alle anderen Fälle der Unterstützungsbedürftigkeit eines der beiden Ehepartner (incl. wenn der/die Umgeschulte anschließend trotzdem keinen Job findet) sollten unter die unter die allgemeine Sozialhilfe-Problematik fallen, da sie nicht mehr ursächlich mit der vorangegangenen Ehe zu tun haben. In diesen Fällen zahlt also der Staat. (In welcher Form und in welchem Umfang ist eine allgemein-sozialpolitische Streitfrage und hat nichts mehr mit dem Scheidungsrecht zu tun.)


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