Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Wie es sein sollte

Lars, Wednesday, 16.07.2003, 16:25 (vor 8239 Tagen) @ Andi

Als Antwort auf: Re: Hausmann erhängt Kinder von Andi am 15. Juli 2003 19:16:44:

1. Wenn sich die Ehepartner in unterschiedliche Richtungen entwickelt haben, wer ist dann "schuld daran"?

Derjenige, der sich vom Partner wegentwickelt hat, wer sonst

Wer sich von wem wegentwickelt hat, ist doch nur eine Frage des Blickwinkels! Nur wenn man sich selber als den Fixpunkt im Universum betrachtet, erscheint die eigene Bewegung als fester Standpunkt und die des anderen als Wegentwicklung.

- Einen neuen Lifestyle-trend NICHT mitzumachen ist genauso eine aktive Richtungsentscheidung wie ihn mitzumachen;

- Angesichts einer sich bietenden Möglichkeit ins Ausland zu gehen lieber zuhause zu bleiben, ist genauso eine aktive Richtungsentscheidung, wie ins Ausland zu gehen.

- Und auch in einer seit Alters her bestehenden Grundfrage (etwa der Religionszugehörigkeit oder der politischen Gesinung) gilt: Seine Meinung beizubehalten ist genauso eine aktive (im Grunde jeden morgen neu getroffene) Richtungsentscheidung wie sie zu ändern.

Niemand kann vor einer Weggabelung für sich in Anspruch nehmen, daß der von ihm präferierte Weg die Hauptstraße darstellt und der andere Weg nur die Abzweigung ist.

Warum? Nochmal, kennst du eine bessere Lösung?

Zerrüttungsprinzip
+ gemeinsames Sorgerecht

In der Praxis sollte das freilich heißen:

- Bei den Umgangszeiten sollte im Prinzip 50:50 angestrebt werden, zumindest aber 70:30 realisiert werden.

- In Folge dessen könnte dann von beiden Ex-Partnern erwartet werden, daß sie für ihren Lebensunterhalt arbeiten.

- Unterhaltszahlungen gibt es nur, wenn während der Ehe einer von beiden auf beiderseitigen Beschluß hin seinen Beruf zugunsten von Haushalt/Kindererziehung aufgegeben hat. Auch dann enden Unterhaltszahlungen mit dem zeitpunkt der erfolgten Wiedereingliederung ins Berufsleben.


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