Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 1 - 20.06.2001 - 20.05.2006

67114 Postings in 8047 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Re: Hausmann erhängt Kinder

Andi, Tuesday, 15.07.2003, 22:16 (vor 8240 Tagen) @ Lars

Als Antwort auf: Re: Hausmann erhängt Kinder von Lars am 15. Juli 2003 13:39:21:

1. Wenn sich die Ehepartner in unterschiedliche Richtungen entwickelt haben, wer ist dann "schuld daran"?

Derjenige, der sich vom Partner wegentwickelt hat, wer sonst

Und auch, daß man sich neu verliebt, kann jedem und jeder passieren.

Falsch. Dies zu verhindern, verlangt eine vergleichsweise geringe Selbstkontrolle, verglichen mit dem, was die Gesellschaft sonst fordert.

2. Das Schuldprinzip ist eine einzige höchstamtliche Aufforderung zum "Schmutzige-Wäsche-rausholen"! Und am Ende entscheidet dann der Richter / die Richterin so aus dem persönlich Anstandsgefühl (also dem Bauch!) heraus, wer "schuldig" ist ...

Wo ist dein Problem? Kennst Du etwa eine bessere Lösung?

3. Beim Schuldprinzio ist es für den jeweils finanziell schwächeren Partner, der möglicher Weise zwecks Haushalt/Kindererziehung über Jahre auf jede Berufslaufbahn verzichtet hat (das war ja die Ausgangssituation für die 70er-Jahre-Reform!) praktisch nicht möglich, von sich aus, den Ehe-Haushalt zu verlassen, auch wenn er sich dort noch so unwohl fühlt!

2/3 aller Obdachlosen werden im Gefolge einer Ehescheidung obdachlos. Unter diesen Bedingungen war und ist es jedem jederzeit möglich und möglich gewesen, seinen Partner zu verlassen.

Deshalb: Über die genaue Rechtspraxis in Bezug auf Unterhaltszahlungen und Sorge-/Besuchsrecht muß kritisch diskutiert werden, aber ein Zurück zum Schuldprinzip sollte es nicht geben.

Warum? Nochmal, kennst du eine bessere Lösung? Die jetzige Verfahrensweise hat ihre absolute Unbrauchbarkeit, Ungerechtigkeit und Zerstörungskraft der Gesellschaft bewiesen.

Gruß,
Andi


gesamter Thread:

 

powered by my little forum