Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Jede Abtreibung heißt : ein geplünderter Vater weniger!

Beelzebub, Thursday, 19.10.2006, 01:02 (vor 6989 Tagen) @ Maesi

Tach Maesi

Mord ist auch (aber nicht nur) ein juristischer Begriff; und dass die
Advokaten manchmal mit einem ausgekluegelten Rechtsjargon lediglich
Ungerechtigkeit in juristische Worte (ver-)kleiden, um sie als rechtens
hinzustellen, ist weiss Gott keine neue Erkenntnis. Das Ziel der
Abtreibung ist die Toetung des ungeborenen Kindes, das ist kein Quatsch
sondern wissenschaftlich nachpruefbare Realitaet.

Ja was denn nun? Ist Abtreibung nun "Mord" oder nicht?

Falls ja, warum halten die Abtreibungsgegner dann so verkniffen am (alten) § 218 StGB fest? Der wäre dann ja wohl überflüssig, weil dann Abtreibung nach § 211 StGB (Mord) oder wenigstens § 212 StGB (Totschlag) geahndet werden könnte. Ist aber merkwürdigerweise noch nie geschehen.

Der Embryo weist vor dem
Abtreibungsakt saemtliche biologischen Attribute eines lebenden
menschlichen Organismus' auf, nach erfolgter Abtreibung weist er die
Attribute des Lebens nicht mehr auf, dazwischen steht der Toetungsakt.

Ein wesentliches Merkmal hast du wohlweislich weggelassen: die eigenständige (Über-)Lebensfähigkeit. Wo die nicht ist, ist auch kein Lebewesen.

Inwiefern ein Embryo kein Kind ist, kann man sich natuerlich wieder
juristisch 'zusammendefinieren'; an der Tatsache der Toetung des
Embryos/Foetus'/Kindes (oder wie man das ungeborene Menschenwesen zwecks
Ueberlistung des eigenen Gewissens auch immer bezeichnen mag) aendert sich
trotzdem nichts.

"Embryo" ist keine juristischer sondern ein biologischer Begriff. Der juristische heißt "Nasciturus". Aber das nur nebenbei.

Und solange der Nasciturus nun mal noch kein Mensch ist, sondern eher so was wie ein Fremdkörper, ist es durchaus legitim, zwischen dem Recht des Nasciturus, geboren zu werden und dem eines Menschen, über den eigenen Körper zu verfügen, abzuwägen.

Und bevor mir hier wieder einige feministisches Gedankengut unterstellen: die Reform des § 218 StGB ist durchaus auch und gerade im Interesse von Männern. Denn jeder abgetriebene Embryo bedeutet einen ausgeplünderten und entrechteten Vater weniger.

Gruss

Beelzebub

--
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