Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Gleiches muss gleich, ungleiches ungleich behandelt werden

Beelzebub, Sunday, 15.10.2006, 00:56 (vor 6993 Tagen) @ Gismatis
bearbeitet von Beelzebub, Sunday, 15.10.2006, 01:01

Sawadee Gismatis

Du befürwortest also, dass eine vergewaltigte Frau die Mutterschaft
ablehnen darf, ein vergewaltigter Mann aber nicht seine Vaterschaft? Was
spricht dagegen? Man könnte zum Beispiel die Vergewaltigerin zur
Abtreibung zwingen. Wenn das männliche Opfer von der Schwangerschaft
nichts wusste, könnte es im Nachhinein von der Vaterschaft befreitt
werden.

Eine Frau zur Abtreibung zwingen? Na, lass das mal nicht die Hardcore-Abtreibungsgegner hier lesen.[image]

Mal im Ernst: hier haben wir eine jener Fallkonstellationen, für die der Grundsatz gedacht ist, dass im Interesse der Gleichberechtigung Gleiches gleich und Ungleiches ungleich behandelt werden muss.

Das Ziel ist in beiden Fällen dasselbe: sowohl der vergewaltigte Mann als auch die vergewaltigte Frau haben ein Recht darauf, so weit irgend möglich, so gestellt zu werden, wie sie stünden wenn die Vergewaltigung nicht stattgefunden hätte.

Die Folgen für eine vergewaltigte (und durch die Vergewaltigung geschwängerte) Frau sind: Schwangerschaft, Geburt und anschließende Verpflichtung gegenüber dem Kind. Die Folge für den vergewaltigten Mann ist demgegenüber "nur" die Verpflichtung dem Kind gegenüber.

Um für beide den Status quo ante wiederherzustellen, ist bei der Frau nun mal eine Abtreibung erforderlich, beim Mann hingegen genügt es, ihn finanziell und sorgerechtsmäßig so zu stellen, wie er ohne die Vergewaltigung stünde.

Selbstverständlich soll der Mann das Recht haben, die Personensorge für das Kind nicht übernehmen zu müssen. Der Anspruch, von seiner - durch das Vorhandensein "seines" Kindes nun mal bestehenden - Unterhaltspflicht befreit zu werden, läßt sich zweckmäßigerweise am besten dadurch erreichen, dass ihm gegenüber der Vergewaltigerin ein entsprechender Schadenersatzanspruch zusteht. Alles andere würde die Rechte des Kindes beeinträchtigen.

Und ich sage es noch mal: es gibt keinen, aber auch wirklich gar keinen Grund, ein Kind gegenüber anderen Kindern nur wegen der Art und Weise, auf die es gezeugt wurde, schlechter zu stellen. Das Kind hat sich seine Eltern nicht ausgesucht!

Die Tatsache, dass die Schwangerschaft im Körper der Frau stattfindet,
wurde schon immer zum Anlass genommen, das eine oder andere Geschlecht
mehr in die Pflicht zu nehmen. Früher waren es die Frauen, denen die
Hauptverantwortung aufgebürdet wurde. Heute haben Frauen alle Rechte auf
ihrer Seite, und die Männer haben das Nachsehen. Aus diesem Grund bin ich
dafür, Vater und Mutter gleich zu behandeln, das heißt unabhängig vom Ort
der Schwangerschaft wann immer möglich für beide die gleichen Rechte und
Plichten vorzusehen. Unterschiedliche Regelungen soll es nur dann geben,
wenn eine völlige Gleichstellung aus biologischen Gründen absolut
unmöglich ist oder gar nicht nötig ist. Zum Beispiel braucht ein Vater
keinen Schwangerschaftsurlaub.

Dementsprechend braucht auch ein Mann keinen Anspruch auf Schwangerschaftsabbruch.

Für einen vergewaltigten Mann ist die Sache - so scheußlich die Vergewaltigung auch gewesen sein mag - nach Ende der Vergewaltigung "ausgestanden". Selbst wenn er neun Monate später unfreiwillig Vater wird, ist das denn doch etwas ganz anderes, als das Austragen und Gebären einer durch Vergewaltigung erzeugten Leibesfrucht. Eine Frau zu zwingen, eine Vergewaltigungsschwangerschaft auszutragen kommt für mich einer zweiten Vergewaltigung gleich.

Natürlich gibt dieses System noch nicht vor, wie genau verfahren
werden soll, wenn sich beide Parteien uneinig sind. Aber ich bin dagegen,
dass die Schwangerschaft automatisch zu etwas berechtigt, was dem
Nichtschwangeren vorenthalten wird, bzw. umgekehrt zu etwas verpflichtet,
wovon der Nichtschwangere automatisch befreit ist.

Jedenfalls ist es nach dem richtig verstandenen Gleichheitsgrundsatz gerechtfertigt, einer Schwangeren etwas zuzugestehen, dessen nur eine Schwangere bedarf - in diesem Fall: ein Recht darauf, den durch ein Verbrechen entstandenen Embryo im eigenen Körper wieder loszuwerden.

Gruß

Beelzebub

--
"Ihre Meinung ist widerlich. Aber ich werde, wenn es sein muß, bis zum letzten Atemzug dafür kämpfen, dass Sie sie frei und offen sagen dürfen." (Voltaire)

Ich denke, also bin ich kein Christ. (K. Deschner)


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