Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Gleiche Rechte und Pflichten für Vater und Mutter!

Gismatis, Basel, Saturday, 14.10.2006, 22:50 (vor 6993 Tagen) @ Beelzebub

Hallo Beelzebub

Wow! Gedankenspiel:
Ein vergewaltigtes Mädchen, ungewollt und gezwungenermaßen Mutter
geworden, müsste ihrem Vergewaltiger Unterhalt zahlen, da sie zu jung

ist,

um die Betreuung war zu nehmen (konstruiert). Diesen könnte sie mit den
Schadensersatzzahlungen verrechnen. Vorstellbar? Vertretbar? Nein, und

das

aus gutem Grund!


Blödsinn. Sie muss nicht für den Vergewaltiger aufkommen, wie auch im
vorliegenden Fall der Junge nicht für die Vergewaltigerin sondern für das
Kind. Oder willst du ihr das Recht zugestehen, das Kind nach der Geburt
auszusetzen und sich nie wieder darum zu kümmern?

Nebenbei bemerkt wäre diese Fallkonstellation m.E. ganz anders zu
lösen: ich war von je her Anhänger der Fristenlösung. Und selbst wenn ich
es nicht wäre, fände ich es auf jeden Fall für jede Frau absolut
unzumutbar, ein Kind auszutragen, das durch eine Vergewaltigung gezeugt
wurde.

Greets

Beelzebub

Du befürwortest also, dass eine vergewaltigte Frau die Mutterschaft ablehnen darf, ein vergewaltigter Mann aber nicht seine Vaterschaft? Was spricht dagegen? Man könnte zum Beispiel die Vergewaltigerin zur Abtreibung zwingen. Wenn das männliche Opfer von der Schwangerschaft nichts wusste, könnte es im Nachhinein von der Vaterschaft befreitt werden.

Die Tatsache, dass die Schwangerschaft im Körper der Frau stattfindet, wurde schon immer zum Anlass genommen, das eine oder andere Geschlecht mehr in die Pflicht zu nehmen. Früher waren es die Frauen, denen die Hauptverantwortung aufgebürdet wurde. Heute haben Frauen alle Rechte auf ihrer Seite, und die Männer haben das Nachsehen. Aus diesem Grund bin ich dafür, Vater und Mutter gleich zu behandeln, das heißt unabhängig vom Ort der Schwangerschaft wann immer möglich für beide die gleichen Rechte und Plichten vorzusehen. Unterschiedliche Regelungen soll es nur dann geben, wenn eine völlige Gleichstellung aus biologischen Gründen absolut unmöglich ist oder gar nicht nötig ist. Zum Beispiel braucht ein Vater keinen Schwangerschaftsurlaub.

Natürlich gibt dieses System noch nicht vor, wie genau verfahren werden soll, wenn sich beide Parteien uneinig sind. Aber ich bin dagegen, dass die Schwangerschaft automatisch zu etwas berechtigt, was dem Nichtschwangeren vorenthalten wird, bzw. umgekehrt zu etwas verpflichtet, wovon der Nichtschwangere automatisch befreit ist.

Gruß, Gismatis

--
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