Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Junge soll Unterhalt zahlen - Klartext

Nihilator ⌂, Bayern, Sunday, 22.10.2006, 02:59 (vor 6987 Tagen) @ Joseph S

Daß ein Missbrauchsopfer nicht noch für die Folgen zu zahlen hat, ist für
mich genauso indisskutabel.

Ansprüche an das Elternteil sind nicht an Freiwilligkeit beim Zeugungsakt gekoppelt.
Insofern kann ich Beelzebub nur absolut recht geben: das Kind ist nicht im geringsten verantwortlich für die Umstände seiner Entstehung und kann daher auch nicht durch verlorenn Unterhaltsanspruch büßen. Alles andere ist Projektion auf die Kindesmutter -die Strafe verdient hat, nicht jedoch das Kind!-, da müßt ihr mal sauber trennen lernen!
Absolut akzeptabel und rechtlich einwandfrei ist daher der Vorschlag, dem Kind vollen Unterhaltsanspruch zuzusprechen und gleichzeitig diesen Unterhaltsanspruch per Schadensersatz an die Vergewaltigerin geltend zu machen. Dies muß natürlich in einer Weise erfolgen, daß der Vater wider Willen auch bei Leistungsunfähigkeit der Verbrecherin nicht zahlen muß.

Ergänzend würde ich noch fragen, ob eine bekennende Kindesmissbraucherin
als Erziehungsberechtigte überhaupt geeignet ist.
Ich glaub das nicht.

Das ist eine berechtigte Frage.
Aber was sind die Alternativen? Der Vater wider Willen? Müßte man im Einzelfall ansehen. Ein Heim? Da ist auch eine schlechte Mutter häufig noch besser.

Denkt an das Kind, bei all euren Betrachtungen!!


Gruß,
nihi

PS: Zu Deinen Vorstellungen, Beelzebub, bezüglich Reduktion der Menschheit durch Abtreibung kann auch ich nur KOTZEN! Und ich bin kein Christ.

--
CETERUM CENSEO FEMINISMUM ESSE DELENDUM.

MÖSE=BÖSE

Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.


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