Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Zum Begriff der Lebensfähigkeit

Beelzebub, Friday, 20.10.2006, 21:44 (vor 6987 Tagen) @ Quid?

Falls ja, warum halten die Abtreibungsgegner dann so verkniffen am

(alten)

§ 218 StGB fest? Der wäre dann ja wohl überflüssig, weil dann

Abtreibung

nach § 211 StGB (Mord) oder wenigstens § 212 StGB (Totschlag) geahndet
werden könnte. Ist aber merkwürdigerweise noch nie geschehen.


Richtig, was aber nicht an den fehlenden rechtlichen Möglichkeiten liegt,
sondern daran, dass zwischen der Aussage und dem tatsächlichen Verhalten
der deutschen Richter eine Differenz besteht. Eine feministische.

Der § 218 StGB (in seiner alten Fassung) stand bereits im Reichsstrafgesetzbuch von 1871. Gab es also damals schon Feministinnen, die verhindert haben, dass Abtreibung als Mord geahndet wird? War Bismarck gar ein verkappter Feminist?

Ein wesentliches Merkmal hast du wohlweislich weggelassen: die
eigenständige (Über-)Lebensfähigkeit. Wo die nicht ist, ist auch kein
Lebewesen.


Unsinn. Die Überlebensfähigkeit eines ungeborenen Kindes unterscheidet
sich in nichts von der eines geborenen; versorgt werden müssen beide.
Ebenso Komapatienten, Senile und Debile, Behinderte. Lass ein geborenes
Kind ohne Nahrung und Versorgung, und es stirbt.

Unter "Lebensfähigkeit" ist die Fähigkeit eines Neugeborenen zu verstehen, nach der Geburt am Leben zu bleiben - notfalls auch im Brutkasten. Ein Embryo im dritten Monat ist auch mit der aufwendigsten Apparatur nicht am Leben zu halten - folglich lebensunfähig. So habe ich es einst im Kurs forensische Medizin gelernt.

"Embryo" ist keine juristischer sondern ein biologischer Begriff. Der
juristische heißt "Nasciturus". Aber das nur nebenbei.


Embryo ist ein vager biologischer Begriff, der ein Stadium bezeichnet, für
das es keinen Fixpunkt gibt, sondern nur fließende Übergänge. Im übrigen
ist "Embryo" ein Stadium des Menschseins, kein davon verschiedener
Zustand.

Das ist deine Auffassung. Meine ist anders.

Und solange der Nasciturus nun mal noch kein Mensch ist, sondern eher

so

was wie ein Fremdkörper, ist es durchaus legitim, zwischen dem Recht

des

Nasciturus, geboren zu werden und dem eines Menschen, über den eigenen
Körper zu verfügen, abzuwägen.


Und hier erliegst Du wieder der juristischen Sophisterei. Der Mensch wird
nicht per juristischem Dekret zum solchen. Zudem wäre nach juristischen
Gesichtspunkten das Lebensrecht der einen Person immer höher einzuschätzen
als das Persönlichkeitsrecht einer anderen.

Und wie soll ich deine Sophisterei nennen? Wohl am ehesten Willkür. Wie etwa die frei aus der Luft gegriffene, durch nichts zu belegende Ansicht der katholischen Kirche, für die ein männlicher Embryo ab dem 40. Tag nach der Empfängnis als beseeltes Wesen gilt, ein weiblicher ab dem 80.

Und bevor mir hier wieder einige feministisches Gedankengut

unterstellen:

die Reform des § 218 StGB ist durchaus auch und gerade im Interesse von
Männern. Denn jeder abgetriebene Embryo bedeutet einen ausgeplünderten

und

entrechteten Vater weniger.


Nicht alles, was im Interesse der Männer sein könnte, wird dadurch
tatsächlich erstrebenswerter. Um Deinem Argument zu widersprechen: Die
Situation der Väter hat sich seit der Reform keineswegs verbessert, der
Missbrauchsmöglichkeiten für Frauen sind hingegen mehr geworden, und um
das Bewusstsein der Deutschen gegenüber Kindern generell scheint es mithin
auch nicht mehr zum besten zu stehen.

Teilweise richtig. Die Situation der Väter ist nach wie vor besch****en. Die Missbrauchmöglichkeiten für Frauen sind gleich geblieben - gleich hoch. Noch ein Grund mehr, die Abtreibung zuzulassen.

Und was die Haltung zu Kindern betrifft, so sind die Deutschen, wenn auch wahrscheinlich ungewollt, in diesem Punkt absolut mustergültig. Angesichts eines heillos übervölkerten Planeten ist jeder Mensch, der nicht geboren wird, ein Gewinn für die Menschheit.

Es sind sich wahrscheinlich bislang nur wenige darüber so richtig im Klaren, dass, anders als bei Tierarten, das Überleben der menschlichen Art auf diesem Planeten nur gesichert ist, wenn sie mit dem Vermehren aufhört - und zwar sofort.

--
"Ihre Meinung ist widerlich. Aber ich werde, wenn es sein muß, bis zum letzten Atemzug dafür kämpfen, dass Sie sie frei und offen sagen dürfen." (Voltaire)

Ich denke, also bin ich kein Christ. (K. Deschner)


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