Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Das Kind hat den Anspruch, nicht die Mutter

Beelzebub, Saturday, 14.10.2006, 20:00 (vor 6993 Tagen) @ Quid?

Zahlungspflicht kann mit Schadenersatz verrechnet werden

Verrechnet? Klingt nach einem "fairen Deal": Wo kämen wir hin, wenn er
nicht dafür zahlen müsste. Dass sich so etwas überhaupt verrechnen müssen
- lassen soll, ist schon krass.

Ich hab's in einem anderen Thread schon mal gesagt und ich sage es hier noch mal: Das Kind hat den Unterhaltsanspruch, nicht die Mutter! Jedes Kind hat nach hierzulande geltendem Recht schon durch seine bloße Existenz Unterhaltsansprüche gegen beide Elternteile. Dagegen ist nichts zu sagen; dieser Unterhaltsanspruch ist gewissermaßen wertneutral. Denn was bitteschön kann das Kind dafür, dass es seine Existenz einer Straftat verdankt und dass seine Mutter eine Drecksau ist?

Zuerst soll er für das Verbrechen, das an
ihm begangen wurde, zahlen,

Nein, er soll für das Kind und nur für das Kind zahlen.

dann darf er, abhängig von der Kompetenz des
Anwalts, vielleicht selbst dagegen klagen und verrechnet es mit der
Entschädigung. Hoffen wir mal, dass es ganz aufgeht.

Er darf nicht vielleicht, sondern ganz bestimmt dagegen klagen. Und auch nicht "dann" im Sinne von zeitlich nach seiner Zahlungsverpflichtung, sondern er kann auf die Zahlungsklage sofort mit einer Gegenklage antworten.

Und dass der Ausgang eines Prozesses - jedenfalls zum Teil - von der Kompetenz der Anwälte abhängt, das ist bei allen Rechtsstreitigkeiten so.

Weißt du eine Alternative zu Prozessen? Wäre es dir lieber, wenn, wie einst, Meinungsverschiedenheiten, wer denn nun im Recht ist, statt mit Argumenten im Gerichtssaal, mit Keulen und Äxten auf einer Waldlichtung ausgetragen würden?

Wow! Gedankenspiel:
Ein vergewaltigtes Mädchen, ungewollt und gezwungenermaßen Mutter
geworden, müsste ihrem Vergewaltiger Unterhalt zahlen, da sie zu jung ist,
um die Betreuung war zu nehmen (konstruiert). Diesen könnte sie mit den
Schadensersatzzahlungen verrechnen. Vorstellbar? Vertretbar? Nein, und das
aus gutem Grund!

Blödsinn. Sie muss nicht für den Vergewaltiger aufkommen, wie auch im vorliegenden Fall der Junge nicht für die Vergewaltigerin sondern für das Kind. Oder willst du ihr das Recht zugestehen, das Kind nach der Geburt auszusetzen und sich nie wieder darum zu kümmern?

Nebenbei bemerkt wäre diese Fallkonstellation m.E. ganz anders zu lösen: ich war von je her Anhänger der Fristenlösung. Und selbst wenn ich es nicht wäre, fände ich es auf jeden Fall für jede Frau absolut unzumutbar, ein Kind auszutragen, das durch eine Vergewaltigung gezeugt wurde.

Greets

Beelzebub

--
"Ihre Meinung ist widerlich. Aber ich werde, wenn es sein muß, bis zum letzten Atemzug dafür kämpfen, dass Sie sie frei und offen sagen dürfen." (Voltaire)

Ich denke, also bin ich kein Christ. (K. Deschner)


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