Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Ungleiches muss gleich behandelt werden, Gleiches sowieso.

Gismatis, Basel, Sunday, 15.10.2006, 04:00 (vor 6993 Tagen) @ Beelzebub

Mal im Ernst: hier haben wir eine jener Fallkonstellationen, für die der
Grundsatz gedacht ist, dass im Interesse der Gleichberechtigung Gleiches
gleich und Ungleiches ungleich behandelt werden muss.

Ich würde das auf keinen Fall zum Grundsatz erheben. Es kann für mich nur den Grundsatz geben, dass Mann und Frau gleich zu behandeln sind. Manchmal aber ist eine Gleichbehandlung aus biologischen Gründen nicht möglich. Dann muss eine Lösung gefunden werden, die möglichst nicht auf Kosten eines der Geschlechter geht.

Das Ziel ist in beiden Fällen dasselbe: sowohl der vergewaltigte Mann als
auch die vergewaltigte Frau haben ein Recht darauf, so weit irgend
möglich, so gestellt zu werden, wie sie stünden wenn die Vergewaltigung
nicht stattgefunden hätte.

Gleichzeitig verlangst du, dass er für das Kind aufzukommen hat.

Die Folgen für eine vergewaltigte (und durch die Vergewaltigung
geschwängerte) Frau sind: Schwangerschaft, Geburt und anschließende
Verpflichtung gegenüber dem Kind. Die Folge für den vergewaltigten Mann
ist demgegenüber "nur" die Verpflichtung dem Kind gegenüber.

Das ist meiner Meinung nach der größte Brocken.

Um für beide den Status quo ante wiederherzustellen, ist bei der Frau nun
mal eine Abtreibung erforderlich, beim Mann hingegen genügt es, ihn
finanziell und sorgerechtsmäßig so zu stellen, wie er ohne die
Vergewaltigung stünde.

Genau das wäre eben eine Lösung, die meiner Vorstellung von Gleichberechtigung entspricht.

Selbstverständlich soll der Mann das Recht haben, die Personensorge für
das Kind nicht übernehmen zu müssen. Der Anspruch, von seiner - durch das
Vorhandensein "seines" Kindes nun mal bestehenden - Unterhaltspflicht
befreit zu werden, läßt sich zweckmäßigerweise am besten dadurch
erreichen, dass ihm gegenüber der Vergewaltigerin ein entsprechender
Schadenersatzanspruch zusteht. Alles andere würde die Rechte des Kindes
beeinträchtigen.

Warum ihn dann nicht gleich automatisch davon befreien? Es kommt doch aufs Gleiche raus, wenn man der Mutter das Geld wegnimmt, um es dem Vater zu geben, der es wieder dem Kind geben muss, als wenn es die Mutter direkt für das Kind aufwendet. Am besten fände ich wirklich eine Abtreibungspflicht für Vergewaltigerinnen.

Und ich sage es noch mal: es gibt keinen, aber auch wirklich gar keinen
Grund, ein Kind gegenüber anderen Kindern nur wegen der Art und Weise, auf
die es gezeugt wurde, schlechter zu stellen. Das Kind hat sich seine
Eltern nicht ausgesucht!

Wenn du dem Vater das Recht zugestehst, gegen die Mutter zu klagen, wird es das aber.

Die Tatsache, dass die Schwangerschaft im Körper der Frau stattfindet,
wurde schon immer zum Anlass genommen, das eine oder andere Geschlecht
mehr in die Pflicht zu nehmen. Früher waren es die Frauen, denen die
Hauptverantwortung aufgebürdet wurde. Heute haben Frauen alle Rechte

auf

ihrer Seite, und die Männer haben das Nachsehen. Aus diesem Grund bin

ich

dafür, Vater und Mutter gleich zu behandeln, das heißt unabhängig vom

Ort

der Schwangerschaft wann immer möglich für beide die gleichen Rechte

und

Plichten vorzusehen. Unterschiedliche Regelungen soll es nur dann

geben,

wenn eine völlige Gleichstellung aus biologischen Gründen absolut
unmöglich ist oder gar nicht nötig ist. Zum Beispiel braucht ein Vater
keinen Schwangerschaftsurlaub.


Dementsprechend braucht auch ein Mann keinen Anspruch auf
Schwangerschaftsabbruch.

Wenn es nur darum geht, die Elternschaft loszuwerden, bräuchten auch Frauen kein Recht auf Schwangerschaftsabbruch. Das könnte nach der Geburt rein formell geregelt werden. Aber warum velangen Frauen eben das Recht abzutreiben? Es gibt zwei Gründe:

1. Den als Zumutung empfundenen Zustand der Schwangerschaft zu beenden

2. Die physikalische Existenz eines eigenen Kindes zu verhindern

Der zweite Grund würde auch dann eine Rolle spielen, wenn der Embryo einer anderen Frau eingepflanzt würde (Befreiung von der Schwangerschaft), und die Mutter von jeglicher Verantwortung befreit würde. Und vor allem: Genau dieser Wunsch wäre für einen Vater theoretisch ein Grund, Anspruch darauf zu erheben, dass "sein" Embryo zerstört wird, auch wenn der sich nicht in seinem Bauch befindet. Diesem Anspruch im Weg, steht der Anspruch der Frau, den Embryo zu behalten. Hat die Frau den Mann vergewaltigt, könnte dieser Anspruch für nichtig erklärt werden.

Für einen vergewaltigten Mann ist die Sache - so scheußlich die
Vergewaltigung auch gewesen sein mag - nach Ende der Vergewaltigung
"ausgestanden". Selbst wenn er neun Monate später unfreiwillig Vater wird,
ist das denn doch etwas ganz anderes, als das Austragen und Gebären einer
durch Vergewaltigung erzeugten Leibesfrucht. Eine Frau zu zwingen, eine
Vergewaltigungsschwangerschaft auszutragen kommt für mich einer zweiten
Vergewaltigung gleich.

Sehe ich genau so.

Gruß, Gismatis

--
www.subitas.ch


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