Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Zahlungspflicht kann mit Schadenersatz verrechnet werden

Guildo, Saturday, 14.10.2006, 17:09 (vor 6994 Tagen) @ Quid?

Zahlungspflicht kann mit Schadenersatz verrechnet werden


Verrechnet? Klingt nach einem "fairen Deal": Wo kämen wir hin, wenn er
nicht dafür zahlen müsste. Dass sich so etwas überhaupt verrechnen müssen
- lassen soll, ist schon krass. Zuerst soll er für das Verbrechen, das an
ihm begangen wurde, zahlen, dann darf er, abhängig von der Kompetenz des
Anwalts, vielleicht selbst dagegen klagen und verrechnet es mit der
Entschädigung. Hoffen wir mal, dass es ganz aufgeht. Wow! Gedankenspiel:
Ein vergewaltigtes Mädchen, ungewollt und gezwungenermaßen Mutter
geworden, müsste ihrem Vergewaltiger Unterhalt zahlen, da sie zu jung ist,
um die Betreuung war zu nehmen (konstruiert). Diesen könnte sie mit den
Schadensersatzzahlungen verrechnen. Vorstellbar? Vertretbar? Nein, und das
aus gutem Grund!

Mir ging es mit diesem Beispiel darum, aufzuzeigen, dass auch beim Kindesunterhalt die Schuldfrage nicht ausgeklammert werden darf, statt ohne jedes Nachdenken unter Berufung auf ein ominöses "Kindeswohl" stets den Vater zur Zahlung heranzuziehen.

Gruß - Guildo

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(unbekannter Fan von Angeles City)


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