Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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"emanzipiert"

jojo, Thursday, 11.06.2009, 21:10 (vor 6042 Tagen) @ Helen

wie wärs damit:

grundsätzlich gemeinsame sorgepflicht (statt sorgeRECHT - was für ein entlarvendes wort!) für kinder.

im scheidungsfalle sind BEIDE dazu verpflichtet, den kindesunterhalt zu gleichen teilen durch erwerbsarbeit zu erwirtschaften - und sich natürlich die kindesbetreuung zu teilen.

hausfrauenzeiten (hausmännerzeiten) werden im scheidungsfalle nur noch dann als relevant bei der besprechung von ansprüchen angerechnet, wenn die jeweilige person MIT ZUSTIMMUNG des partners zu arbeiten aufgehört hat. andernfalls sind solche zeiten dem verdienenden teil anzurechnen als einseitig erbrachte zusätzliche versorgungsleistung.

"hausfrauengehalt" für geschiedene ehefrauen (bzw. ehemänner) macht sinn nur bei aufrechterhaltung der damit verbundenen haushälterischen tätigkeit für den bezahlenden teil.

gleiche pflichten für alle auch in sachen wehrpflicht.

mädchengerechtem unterricht in den schulen muss jungengerechter gleichgewichtig zur seite gestellt werden.

männerfeindliche äußerungen sind genauso zu tabuisieren wie frauenfeindliche.

jedem frauenrecht muss ein analoges männerrecht zur seite gestellt werden (also gleichstellungsbeauftragte auch für männer, männerquoten in überdurchschnittlich weiblich besetzten öffentlichen einrichtungen

politische geschlechterquoten haben das engagement beider geschlechter in der jeweiligen partei zu berücksichtigen.

geschlechterspezifische besetzungsquoten von führungspositionen dürfen nicht abstrakt im luftleeren raum gefordert werden, sondern müssen den geschlechterverhältnissen an der arbeitenden basis (z.b. bei der bundeswehr, aber umgekehrt eben auch im pflegebereich) entsprechen.


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