Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Verantwortungslosigkeit

Andi, Tuesday, 25.03.2008, 16:20 (vor 6480 Tagen) @ Diana

Warum denn nicht...??

Du hattest offensichtlich nur Probleme damit, dass das Kind gerechterweise ausgetragen werden muss, wenn der Vater gegen den Willen der Mutter der Abtreibung widerspricht. Dann bliebe er aber auch allein auf allen Pflichten (und Rechten) sitzen. Andere haben vermutlich eher Probleme damit, dass dann die Frau, die gegen den Willen des Vaters nicht abtreibt, genauso allein auf allen Pflichten (und Rechten) sitzen bleiben muss. Also nichts mehr mit Unterhalt für das Kind (oder für die Mutter) durch den Vater. Schließlich ist Abtreibung ja straffrei und rechtmäßig.

Die jetzige Regelung widerspricht im Gegensatz dazu der Logik.

Gruß,
Andi


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