Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Übrigens...

Andi, Tuesday, 25.03.2008, 01:48 (vor 6481 Tagen) @ Diana

... gab es diese "Zustimmungsproblematik" auch in der DDR schon, nämlich
wenn eine minderjährige Mutter abtreiben wollte (wie ich damals), musste
sie die Unterschrift der Erziehungsberechtigten bringen. Sonst hätte die
Abtreibung nicht durchgeführt werden dürfen.

Meine Mutter fragte damals EINMAL rein rhetorisch "Und wenn ich nun nicht
unterschreibe?" - und bekam von mir zur Antwort: "Dann muss ich das Kind
kriegen... und du hast mich samt dem Kind am Hals und darfst dich dann drum
kümmern, wenn ich zur Disko gehe! Und kannst nicht schlafen, wenn es in der
Nacht schreit und du um 5 aufstehen musst... ICH bin ja dann im
Mutterschutz und kann ausschlafen..." Was sie eiligst zum Unterschreiben
brachte. Bevor sich einer aufregt: natürlich war ich ein Miststück - wenn
mir jemand mit einer so dämlichen Frage daherkommt. ;-)

So wäre es auch, wenn der Vater keine Zustimmung gibt. Er wäre allein für das Kind zuständig und verantwortlich, hätte allein alle Rechte und Pflichten.

Gruß,
Andi


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