Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Verantwortungslosigkeit

Andi, Tuesday, 25.03.2008, 01:35 (vor 6481 Tagen) @ Diana

Hallo

Ja, ich weiß schon, was du meinst - ist ja richtig... nur wenn ich mir
vorstelle, dass ich hätte damals zu dem Kindesvater auch noch hingehen
müssen und den fragen, ob ich abtreiben darf... halleluja. Ich meine - der
hatte ja sein Einverständnis quasi schon vorher gegeben - mit der Frage
"Aber du lässt es doch wegmachen?" - und mit der Reaktion auf mein Ja "Na
dann isses ja gut". Aber wenn ich hätte von dem noch ein explizites
Einverständnis abholen müssen, womöglich schriftlich... *pf*

Na ja - neben dir gibt es ja auch noch die Beratungsstelle, die den Schein ausstellt (die sehe ich hier eigenztlich in der Pflicht) und den Arzt, der die Abtreibung vornimmt, die den Vater fragen könnten. Das kann kein Problem sein.

Stellt sich wieder die Frage: was hätte ein Nein des Vaters zur Abtreibung
für einen Wert? Die Frage um "Abtreibungserlaubnis" oder eine
"Informationspflicht" wäre in der Praxis doch reine Makulatur... Stell dir
vor: eine Frau fragt dich, du sagst nein - und sie sagt, sie nimmt es zur
Kenntnis, und macht es trotzdem. Was ist damit gewonnen? Oder du bekommst
einen Brief, von der Frau, von einem Arzt oder weiß ich woher, wo drin
steht: "... teilen wir Ihnen hiermit offiziell mit, dass Sie Vater werden,
fragen Sie hiermit zu ihrer Meinung... und teilen Ihnen weiterhin mit, dass
die Mutter eine Abtreibung beschlossen hat, wir benötigen hierzu lediglich
Ihr Statement..." (wonach die Abtreibung dann trotzdem durchgeführt würde).
Also, wie würdest du das regeln wollen?

Äh - natürlich ist die Zustimmung zur Abtreibung erforderlich! Sonst ist das ja abartig.

Gruß,
Andi


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