Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Übrigens...

Diana, Tuesday, 25.03.2008, 01:56 (vor 6481 Tagen) @ Andi

So wäre es auch, wenn der Vater keine Zustimmung gibt. Er wäre allein für
das Kind zuständig und verantwortlich, hätte allein alle Rechte und
Pflichten.

Liefe also auf einen "alleinerziehenden Vater" hinaus - wenn er bestimmt, sie hat das Kind zu bekommen, weil er es will? Und sie wäre "aus dem Schneider" und könnte ihm "das Bündel vor die Tür setzen"?

Das würde mich jetzt als "Experiment" so rein theoretisch ja wirklich fast interessieren...


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