Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Verantwortungslosigkeit

Diana, Tuesday, 25.03.2008, 01:24 (vor 6481 Tagen) @ Andi

Das Schlimmste und Verkehrteste, was man aber daraus folgern könnte,
wäre, dann halt mit der momentanen Regelung zu akzeptieren.
Denn die jetzige Rechtspraxis - eine schwangere Frau darf ohne den Vater
zu fragen (sogar ohne ihn zu informieren) dem Vater das Kind durch
Abtreibung nehmen - ist doch von allen diskutierten Regelungen die
ungeeignetste Regelung. Sie ist in fast allen Fällen ungerecht und sie
verstößt elementar gegen allgemein akzeptierte Rechtsgrundsätze.

Ja, ich weiß schon, was du meinst - ist ja richtig... nur wenn ich mir vorstelle, dass ich hätte damals zu dem Kindesvater auch noch hingehen müssen und den fragen, ob ich abtreiben darf... halleluja. Ich meine - der hatte ja sein Einverständnis quasi schon vorher gegeben - mit der Frage "Aber du lässt es doch wegmachen?" - und mit der Reaktion auf mein Ja "Na dann isses ja gut". Aber wenn ich hätte von dem noch ein explizites Einverständnis abholen müssen, womöglich schriftlich... *pf*

Stellt sich wieder die Frage: was hätte ein Nein des Vaters zur Abtreibung für einen Wert? Die Frage um "Abtreibungserlaubnis" oder eine "Informationspflicht" wäre in der Praxis doch reine Makulatur... Stell dir vor: eine Frau fragt dich, du sagst nein - und sie sagt, sie nimmt es zur Kenntnis, und macht es trotzdem. Was ist damit gewonnen? Oder du bekommst einen Brief, von der Frau, von einem Arzt oder weiß ich woher, wo drin steht: "... teilen wir Ihnen hiermit offiziell mit, dass Sie Vater werden, fragen Sie hiermit zu ihrer Meinung... und teilen Ihnen weiterhin mit, dass die Mutter eine Abtreibung beschlossen hat, wir benötigen hierzu lediglich Ihr Statement..." (wonach die Abtreibung dann trotzdem durchgeführt würde). Also, wie würdest du das regeln wollen?


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