Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 1 - 20.06.2001 - 20.05.2006

67114 Postings in 8047 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Re: Verübt die Scheidungsindustrie bewusst und gewollt Unrecht?

Nikos, Wednesday, 05.10.2005, 18:11 (vor 7368 Tagen) @ scipio africanus

Als Antwort auf: Re: Verübt die Scheidungsindustrie bewusst und gewollt Unrecht? von scipio africanus am 05. Oktober 2005 11:07:

Hallo Scipio!

Eine Ehe in erneuerter Form hätte folgende Grundlagen (einige wenige wichtige Aspekte kurz umrissen) :
Mutter ist die Frau, welche das Kind geboren hat
Vater ist der Mann, welcher das Kind gezeugt hat<

Ok.

Die Vaterschaft wird festgestellt. Eine Anerkennung ohne Nachweis der Vaterschaft missachtet die Rechte des Kindes und des tatsächlichen (biologischen) Vaters und ist nur im Rahmen einer Adoption zulässig<

Ok.

Scheidung kann jederzeit und ohne Begründung eingereicht werden. Die Schuldfrage wird nicht gestellt (schweres Verschulden ausgenommen). Wer die Ehe auflöst, verlässt die Ehegemeinschaft (gemeinsamen Haushalt) und kann keine Unterhaltsansprüche an den Partner stellen<

Würde dazu führen, daß Frauen den Partner durch psychische Gewalt aus der Wohnung jagen! Der Mann geht dann um nicht zu verecken und steht am Ende wieder als "Eheauflöser" da. Was auch heute sehr oft der Fall ist. Kein Mann geht, wenn er einigermassen anerkannt und wertgeschätzt wird. Und natürlich wenn genug Sex da ist. Und das nicht immer nur dann, wenn die Frau gerade Bock hat. Kein Sex zu bekommen wenn ich es will, ist für mich genau so schwerwiegend, wie die Ehe auf radikalste Art auflösen! Kein Sex ist für mich DER Vertrauensbruch überhaupt. Und kein Sex ist ein brutale Form von psychischen Gewalt. Wenn der psychischer Gewalt mitberücksichtigt wird, dann auch hier ok.

Das gemeinsame Sorgerecht ist die Regel. Wo dies nicht möglich ist, geht das Sorgerecht an den-oder diejenige, welche die Ehe aufrechterhalten wollte (einvernehmliche Lösungen vorbehalten)<

"Wollten" kann man nicht oder nur sehr schwer nachweisen. Wie gesagt, wenn meine Frau mich jeden Tag beschimpft und evl auch schlägt, oder aber "nur" mein soziales Umfeld wie der Teufel das Weihwasser meidet, dann kann ich nicht nachweisen, daß eigentlich SIE nicht "wollte". Wenn ich dann flüchte, wird es so ausgelegt, als ob ich die Ehe aufgelöst hätte. Männer werden nicht geglaubt bei der Polizei.

Die Unterhaltspflicht (soweit die Grundbedürfnisse des Kindes gedeckt werden müssen) liegt beim Staat<

Definitiv NEIN. Der Staat soll sich aus dem Leben der Menschen ganz raushalten. Der Staat soll nur dafür sorgen, daß kein Mord, Diebstahl oder Betrug stattfindet, und auch keine Invasion von Außen bzw die Folgen von NAturkatastrophen auffangen. Mehr definitiv nicht!

Da nun mal die bürgerliche Ehe zerstört wurde, muss der Weg zu Ende gegangen werden. Die Ehe als SOLIDARGEMEINSCHAFT, und genau das war sie im Kern, die gibt es nicht mehr. Deshalb muss Schluss sein mit den allein an den Mann gerichteten Solidaritätsforderungen (sprich Unterhaltspflicht)<

Absolut einverstanden! Allerdings muss da nicht der Staat einspringen. Da die Natur die Frau mit das Kinderkriegen beauftragte, sollte die liebe Frau eben sich selbst darüber Gedanken machen, wie man am "Unterhalt" kommt, während den ersten schwierigen Kinderjahren. Dazu gehört das Selbstarbeitengehen, aber auch evl das Wertschätzen des Mannes! Absolut! Nach der Motto "da ist einer, er wird nicht schwanger, er kann mich evl. unterstützen, wenn er mich schwängert, also das finde ich jetzt super große Klasse und mache ihm deshalb einen Kaffee (oder mehreren)". Dazu ist natürlich Aufrichtigkeit und Ehrlichkeit notwendig. Die gilt es zu stärken und sonst nicht. Kein Staat, kein hasserfüllter Femiwahn, keine Selbstverständlichkeiten. Der Support des Mannes muss mehr gewürdigt werden. Das geht nur, wenn der Staat sich ganz raushält! Nach der Durststrecke wird alles wieder normal (meine damit nicht Altbürgerlich, sonder menschlich-vertrauenvoll).

Sofern ein Elternteil sich vorwiegend der Betreuungs - und Erziehungsaufgaben während der Ehe widmete, kann daraus kein Rechtsanspruch im Sinne einer Bewahrung der Aufgabenteilung abgeleitet werden (die Erziehungsunfähigkeit des anderen Elternteils ausgenommen)<

Ok. Wieder: Ohne die Hilfe bzw das Desaster vom Staat!

Gruß
Nikos


gesamter Thread:

 

powered by my little forum